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Unter Patientenrechten versteht man die Rechte von Patienten gegenüber Ärzten und anderen Angehörigen des Gesundheitswesens im Rahmen einer Heilbehandlung.

Rechte


Zu den wichtigsten Rechten gehören
  • das Prinzip der Einwilligung, also das Verbot von Behandlungen ohne Zustimmung des Patienten
  • das Recht auf sorgfältige Heilbehandlung gemäß dem aktuellen Stand der Wissenschaft (nicht aber eine "Erfolgsgarantie")
  • das Recht auf freie Arztwahl
  • das Recht auf Aufklärung, das ist eine für den Laien verständliche Erklärung
    • der Diagnose, also die wahrheitsgemäße Beschreibung der Krankheit und ihrer wahrscheinlichen Folgen
    • der Therapie, also die Beschreibung der Behandlungsalternativen
    • der Risiken, insbesondere der Nebenwirkungen und der Erfolgsaussichten
    • der Kosten
  • das Recht auf Einsicht in die Krankengeschichte
  • die ärztliche Schweigepflicht, § 203 StGB

Dazu kommen noch etwa das Recht auf würdevolle Behandlung, Berücksichtigung religiöser Bedürfnisse, ausreichende Besuchsmöglichkeiten, etc.

In Österreich gibt es in jedem Bundesland eine sogenannte Patientenanwaltschaft, die als Serviceeinrichtung für Fragen und Beschwerden zur Verfügung steht und bei Verdacht auf Behandlungsfehler (Kunstfehler) rechtliche Unterstützung bietet.

In Deutschland haftet der Arzt seinem Patienten auf Folgen einer evtl. fehlerhaften Behandlung unter dem Gesichtspunkt der Arzthaftung.

Das Ausmaß der erforderlichen Aufklärung richtet sich unter anderem nach der Dringlichkeit der Behandlung, dem damit verbundenen Risiko und der Schwere der Erkrankung.

Zustimmung


Ist der Patient nicht in der Lage, über seine Behandlung zu entscheiden, gilt sein "mutmaßlicher Wille". In Notsituationen (z. B. nach einem Unfall) wird in aller Regel der Wunsch nach umfassender medizinischer Versorgung angenommen, ansonsten versucht man, die weitere Behandlung mit den Angehörigen abzustimmen. Der Patient kann auch in einer schriftlichen Patientenverfügung Richtlinien für seine weitere Behandlung vorgeben.

Mit der Problematik der medizinischen Behandlung von betreuten Personen beschäftigt sich der Artikel Betreuung (deutschlandspezifisch).

In Ausnahmefällen kann die Behandlung auch gegen den Willen des Patienten erfolgen, wenn psychisch Kranke eine Gefahr für sich oder andere darstellen und eine Behandlung außerhalb eines Krankenhauses nicht möglich ist. Diese Zwangsbehandlung ist in Deutschland in Ländergesetzen (PsychKG), in Österreich in einem Bundesgesetz (Unterbringungsgesetz) besonders geregelt.

Siehe auch


Heilbehandlung, Therapie, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Einwilligungsfähigkeit

Literatur


  • Arnd T. May: Autonomie und Fremdbestimmung bei medizinischen Entscheidungen für Nichteinwilligungsfähige; Münster, 2000, ISBN 3-8258-4915-5
  • Anne Röthel/Benjamin Heßeler: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im englischen Erwachsenenschutzrecht: Mental Capacity Act 2005; FamRZ 2006, 529
  • Achim Seifert: Zur Strkung der Patientenautonomie in Frankreich; FamRZ 2006, 11
  • Christian Zehenter: Patientenratgeber, 2. Aufl., München 2002, ISBN 3-423-05662-2

Weblinks


Gesundheitswesen | Medizinrecht | Mental_Capacity_Act_2005

 

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