Unter Patientenrechten versteht man die Rechte von Patienten gegenüber Ärzten und anderen Angehörigen des Gesundheitswesens im Rahmen einer Heilbehandlung.
Dazu kommen noch etwa das Recht auf würdevolle Behandlung, Berücksichtigung religiöser Bedürfnisse, ausreichende Besuchsmöglichkeiten, etc.
In Österreich gibt es in jedem Bundesland eine sogenannte Patientenanwaltschaft, die als Serviceeinrichtung für Fragen und Beschwerden zur Verfügung steht und bei Verdacht auf Behandlungsfehler (Kunstfehler) rechtliche Unterstützung bietet.
In Deutschland haftet der Arzt seinem Patienten auf Folgen einer evtl. fehlerhaften Behandlung unter dem Gesichtspunkt der Arzthaftung.
Das Ausmaß der erforderlichen Aufklärung richtet sich unter anderem nach der Dringlichkeit der Behandlung, dem damit verbundenen Risiko und der Schwere der Erkrankung.
Mit der Problematik der medizinischen Behandlung von betreuten Personen beschäftigt sich der Artikel Betreuung (deutschlandspezifisch).
In Ausnahmefällen kann die Behandlung auch gegen den Willen des Patienten erfolgen, wenn psychisch Kranke eine Gefahr für sich oder andere darstellen und eine Behandlung außerhalb eines Krankenhauses nicht möglich ist. Diese Zwangsbehandlung ist in Deutschland in Ländergesetzen (PsychKG), in Österreich in einem Bundesgesetz (Unterbringungsgesetz) besonders geregelt.
Heilbehandlung, Therapie, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Einwilligungsfähigkeit
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"Patientenrecht".
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