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Der Begriff Patentschrift bezeichnet ein erteiltes Patent und ist von der Offenlegungsschrift (Veröffentlichung einer Patentanmeldung) zu unterscheiden. In der Patentschrift werden üblicherweise die folgenden Details erläutert:

  • Beschreibung des technischen Gebietes der Erfindung
  • Darstellung des bisherigen Stand der Technik
  • Darstellung des technischen Problems
  • Darstellung der Problemlösung
  • Erläuterung der Erfindung anhand mindestens eines Ausführungsbeispiels
  • Darstellung der durch die Erfindung erzielten Vorteile
  • Darstellung der Patentansprüche
  • Zusammenfassung
  • Abbildungen (falls vorhanden)
  • Benennung des Erfinders (Anmelders)
  • Im Falle einer Priorität, eine Kopie der Erstanmeldung

Patentrecht | Dokument

 

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