Ein Patentamt ist eine Behörde, die einer natürlichen oder juristischen Person ein Schutzrecht auf geistiges Eigentum bzw. auf einen Markennamen in Form eines Patents gewährt.
Im Zuge der Industrialisierung wurde um 1800 der Ruf nach einem Schutz des Gewerbes in England immer lauter. Mit der Gewährung von Patenten kam man dieser Forderung nach. Einerseits sollte es Erfinder motivieren, ihre Erfindungen der Öffentlichkeit zu präsentieren und in deren Dienste zu stellen, andererseits sollte es Erfindern einen Schutz ihres Gewerbes vor Missbrauch durch Andere gewähren. Von England aus gingen diese Bestrebungen um die Welt.
Am 1. Juli 1877 wurde das Kaiserliche Patentamt offiziell in Berlin gegründet. Schon tags darauf wurde das erste deutsche Patent erteilt, an Johann Zeltner für "ein Verfahren zur Herstellung von roter Ultramarinfarbe".
1919 wurde die Behörde in Reichspatentamt umbenannt. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 stellte das Patentamt seine Tätigkeit ein. Literatur: Das Reichspatentamt 1877-1927 ; Rückblick auf sein Werden und Wirken. Hrsg. vom Reichspatentamt. - Berlin: Heymann, 1927. *
Am 1. Oktober 1949 eröffnete das Deutsche Patentamt seine Räume im Deutschen Museum in München. 1951 wurde eine Außenstelle im alten Reichspatentamt in Berlin eröffnet. 1959 zog das Patentamt in ein eigenes Gebäude in München um. Der heutige Name lautet seit 1998 Deutsches Patent- und Markenamt, DPMA, um der gestiegenen Bedeutung von Handelsmarken im Geschäftsverkehr Rechnung zu tragen.
Siehe auch: Patent, Bundespatentgericht, Deutsches Patent- und Markenamt, Europäisches Patentamt
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