Taufpate (Schweiz: Götti m. / Gotte f., schwäb.: Döte m. / Dote f.,saarländ./pfälzisch: Pat m. / Got f.) ist ein Ehrenamt in christlichen Kirchen. Der Taufpate begleitet den Täufling bei der Taufe und ist Zeuge der Sakramentsspendung. Sein Name wird im Kirchenbuch vermerkt. Der Begriff „Pate“ kommt vom lateinischen pater spiritualis bzw. patrinus, „Mit-Vater“ (genau wiedergegeben mit dem altdeutschen Wort „Gevatter“).
Katholische Kirche
In der katholischen Kirche ist es üblich, einem Täufling eine Person zur Seite zu stellen, die ihn auf dem Weg zur Taufe begleiten und für seine rechte Vorbereitung gegenüber der Gemeinde bürgen soll. Aus dieser Aufgabe entwickelte sich im Laufe der Kirchengeschichte das Patenamt. Ein Pate übernimmt bei der Kindstaufe die Mitverantwortung, dass das Kind den Glauben, auf den es getauft worden ist, erfahren und selbst leben kann. Bei Taufe soll entweder ein Pate oder zwei Paten verschiedenen Geschlechts zugegen sein. Aufgrund der kath. Erbsündenlehre können die leiblichen Eltern keine Paten sein. Das kath. Kirchenrecht stellte die Patenschaft bis 1983 als eine „geistliche Verwandtschaft“ dar, die ein Ehehindernis bedeutete (c. 1079 CIC/1917). Bei der Firmung genügt nur eine einzige Person, die diese Aufgabe wahrnimmt. Die Voraussetzungen für das Patenamt sind bei Taufe und Firmung identisch: Die Erziehungsberechtigten und im Ausnahmefall der Spender des Sakraments benennen eine Person, die bereit und geeignet ist, das Amt auszuüben. In der Regel muss der Pate 16 Jahre alt sowie voll initiiert sein und ein glaubensgemäßes Leben führen. Nicht in Frage kommen die Eltern des Täuflings und Katholiken, die mit einer Spruchstrafe belegt sind.
Orthodoxe können Pate sein, sofern ein auch katholischer Pate vorhanden ist, evangelische Christen werden von der katholischen Kirche als Paten nicht akzeptiert, sondern gelten als Taufzeugen.
Evangelische Kirche
Nach evangelischer Auffassung übernimmt der Pate bei der Taufe die Rolle des Täuflings gleichsam als Stellvertreter. Traditionell trägt er das Kind zur Taufe, um es dort als wiedergeborenen Menschen „aus der Taufe zu heben“. Er legt an des Täuflings statt das Bekenntnis ab und vollzieht die Entsagung vom Bösen.
Der Pate steht den Eltern als Führer in der religiösen Erziehung zur Seite.
Ein Patenamt ist in der Bibel nicht vorhanden. Eine Taufe ist auch ohne Paten gültig, jedoch sollen bei Kindern (unter 14 J.) mindestens zwei Paten benannt werden.
Die Zahl der Paten war - abgesehen vom Adel - für ein Kind bis ins 20. Jahrhundert auf 2-3 beschränkt.
Pate darf sein, wer einer christlichen Kirche angehört und sich zum Glauben an den dreieinigen Gott bekennt.
In der altreformierten Gemeinde übernimmt die Gemeinde die Funktion des Paten.
Wenn der Pate nicht der taufenden Gemeinde angehört, ist ein Patenschein erforderlich, der von der Gemeinde des Paten ausgestellt wird. Dieser ist nicht zu verwechseln mit dem in vielen Gemeinden bei der Taufe überreichten Patenbrief. Während ersteres ein rein amtliches Dokument zur Feststellung der Patenberechtigung ist (und i. A. bei der Kirche verbleibt), handelt es sich bei letzterem um eine Urkunde.
Heute sind diese Aufgaben in den Hintergrund getreten. Oft beschränkt sich die Taufpatenschaft auf das Beschenken bei festlichen Anlässen. Viele Paten bemühen sich aber, eine persönliche Beziehung zu ihrem Patenkind aufzubauen und ihm ein Gesprächspartner zu werden.
Dies ist in Deutschland z.B. bei freireligiösen Gemeinden (anlässlich der „Lebensweihe“) oder beim Humanistischen Verband (anlässlich der „Namensfeier“) fakultativ vorgesehen. Die Bedeutung einer solchen Patenschaft hängt dann von der Rolle ab, die die Paten gegenüber dem Kind tatsächlich einnehmen. Genau wie bei einer Taufpatenschaft können die Paten von der entsprechenden Weltanschauungsgemeinschaft im Stammbuch der Familie vermerkt werden.
Fadder | Godparent | Bautismo | Parrainage | 代父母 | Fadder | Fadder | 教父