Pfarrhaus_Ilmenau.JPG, hinter der Stadtkirche gelegen]] Pastorat ist eine Bezeichnung für die Amtsräume und/oder die Wohnung eines Pfarrers oder Pastors. Synonyme für den Begriff sind Pfarramt oder Pfarrhaus. In einigen Regionen innerhalb der norddeutschen evangelischen Landeskirchen spricht man auch von der "Pastorei".
In manchen Landeskirchen sind die Regelungen seit den 1990er Jahren im Sinne vorgebrachter Kritik überprüft und teilweise geändert worden, so dass auf Antrag der Kirchengemeinden und Pfarrer Wohnungen verkleinert oder Erwerbstätigkeit von Angehörigen genehmigt werden können. Alternativ zur Verpflichtung, eine Dienstwohnung zu beziehen, wird eine Residenzpflicht, also die Pflicht, eine Wohnung innerhalb der Kirchengemeinde bzw. des Aufgabengbietes zu beziehen, diskutiert.
Die Akzeptanz wird künftig daran hängen, inwieweit die Pfarrhäuser auch weiterhin "offene Häuser" bleiben, in denen die Gemeindeglieder jederzeit eine Anlaufstelle haben, und ob die Menschen so etwas noch suchen. Daneben spielen ökonomische Fragen zunehmend eine Rolle. Für Gebäudeensembles oder -komplexe, in denen Pfarrhaus, Kirche, Gemeindehaus und gegebenenfalls weitere Einrichtungen und Gebäude eine Einheit bilden, wird das Festhalten an einer Dienstwohnungspflicht am ehesten zu erwarten sein.
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