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Ein Passagier (PAX, Pass), bei Landfahrzeugen auch Fahrgast (vom Französischen: passageor, passajour = Reisender, aus dem lateinischen passus = Klafter, Schritt) ist eine Person, die mit einem öffentlichen oder halböffentlichen Verkehrsmittel gemäß einer Beförderungsbedingung und mit Zustimmung der bedienenden Verkehrsgesellschaft, also als Flug-, Bus-, Schiffs- oder Bahnreisender befördert wird und das Verkehrsmittel nicht bedient.

Ein blinder Passagier ist ein unberechtigter Mitfahrer auf einem Wasser- oder in einem Luftfahrzeug.

Passagiere entrichten zumeist ein Beförderungsentgelt (die Passage), z.B. Flugschein, Taxe (bei Taxifahrt), Fahrkarte (Personenverkehr).

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Öffentlicher Verkehr | Personen nach Tätigkeit

 

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