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Parteifähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, in einem Gerichtsverfahren Kläger oder Beklagter zu sein. Parteifähig sind grundsätzlich alle Personen, die rechtsfähig sind.

Zu unterscheiden hiervon sind die Prozessfähigkeit und die Postulationsfähigkeit.

Siehe auch


Deliktsfähigkeit , Ehefähigkeit, Einwilligungsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Handlungsfähigkeit, Juristische Person, Postulationsfähigkeit, Prozessfähigkeit, Rechtsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Testierfähigkeit, Verfahrensfähigkeit

Zivilprozessrecht

 

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