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Die Parteienfinanzierung als Begriff der Politikwissenschaften umfasst Einnahmen, Ausgaben und Vermögensentwicklung der politischen Parteien.

Die Einnahmenseite der Parteien umfasst vier Hauptquellen: Mitgliedsbeiträge, Parteispenden, öffentliche Zuschüsse (Staatliche Grundfinanzierung, früher: Wahlkampfkostenerstattung) sowie Parteisteuern (Abgaben bzw. "Sonderbeiträge" von Abgeordneten und Ministern). Darüber hinaus sind teilweise Beteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmen von Bedeutung.

Die Parteienfinanzierung ist abzugrenzen vom weiter gefassten Begriff der Politikfinanzierung, welche auch die Finanzierung der Fraktionen sowie der politischen Stiftungen mit einbezieht.

Deutschland


Die gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung der politischen Parteien in Deutschland sind im Parteiengesetz festgehalten. Die Grundlage für die Tatsache, dass Parteien überhaupt in größerem Rahmen wirtschaftlich tätig werden und die Details für Politik und Staat von Interesse sind, bildet Artikel 21, Absatz 1 des Grundgesetzes:
Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. (...) Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
Hieraus resultieren die jährlich eingereichten Rechenschaftsberichte deutscher politischer Parteien, welche Aufschluss über deren Einnahmen und Ausgaben sowie über ihr Vermögen geben. Diese Berichte werden vom Bundestagspräsidenten geprüft und veröffentlicht.

Ziel der deutschen Gesetzgebung ist es, den Parteien es auch wirtschaftlich zu ermöglichen, an der politischen Willensbildung mitzuwirken. Hierfür soll die Abhängigkeit der Parteien von externen Großspendern reduziert oder zumindest offengelegt werden. Gleichzeitig soll eine finanzielle Abhängigkeit vom Wohlwollen der jeweiligen Regierung vermieden werden; Partei- und Staatsfinanzen sollen sauber getrennt bleiben. Als eine typische Optimierungsaufgabe gelingt beides stets nur teilweise, und es kommt immer wieder zu Finanzierungsskandalen wie der "Flick-Affäre" und der "Schwarzgeldaffäre".

Bei den im Deutschen Bundestag bis 2002 vertretenen sechs Parteien machten im Rechnungsjahr 2001 durchschnittlich die Beiträge ca. 43 %, die öffentlichen Zuschüsse ca. 31%, die Spenden ca. 18 % und die sonstigen Einnahmen ca. 8 % der gesamten Einnahmen aus.

Zu beachten ist hierbei, dass die nicht zu vernachlässigenden "Sonderbeiträge" (Parteisteuern) der Mandatsträger und Minister nicht explizit ausgewiesen sind, sondern teilweise als "Beiträge" und teilweise als "Spenden" verbucht werden. Mit der Neufassung des Parteiengesetzes im Jahr 2002 wurde eine Pflicht zum gesonderten Ausweis von "Mandatsträgerbeiträgen" im Rechenschaftsbericht eingeführt.

Auf der Ausgabenseite fallen insbesondere Aufwendungen für Personal, für die Geschäftsstellen, für die innerparteiliche Kommunikation sowie für Wahlkämpfe an.

Parteienteilfinanzierung

Aufgrund des Parteiengesetzes erhalten die Parteien jährlich staatliche Mittel. Maßgebend für deren Höhe ist ihre "Verwurzelung in der Gesellschaft", gemessen an den bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen erzielten Stimmen, der Summe ihrer Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge sowie der Höhe der durch sie eingeworbenen Spenden.

Höhe der Finanzierung
Insgesamt maximal ausgezahlt werden dürfen jährlich 133 Millionen Euro, jede Partei erhält maximal denselben Betrag, den sie aus den anderen Quellen erhalten hat.

Die Mittel der einzelnen Parteien berechnen sich wie folgt:

  • 0,70 Euro für jede für ihre jeweilige Liste abgegebene gültige Stimme beziehungsweise jede für sie in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebene gültige Stimme, wenn in einem Land eine Liste für diese Partei nicht zugelassen war. Für die ersten 4 Millionen Stimmen erhöht sich der Wert auf 0,85 Euro.
  • 0,38 Euro für jeden Euro, den sie als Zuwendung (Mitglieds- oder Mandatsträgerbeiträge sowie rechtmäßig erlangte Spenden) erhalten haben. Dabei werden jedoch nur Zuwendungen bis zu 3.300 Euro je natürliche Person berücksichtigt.

Um am System der staatlichen Parteienteilfinanzierung teilzunehmen, muss eine Partei bei der letzten Bundestagswahl oder Europawahl mindestens 0,5% der gültigen Stimmen oder bei einer der jeweils letzten Landtagswahlen 1,0% der gültigen Stimmen erhalten haben.

festgesetzte Mittel
Partei Mittel 2005 in € Mittel 2004 in €
CDU 45.235.439,11 43.707.968,81
SPD 43.774.251,37 46.355.406,84
CSU 10.550.126,28 11.774.412,71
FDP 9.584.877,36 9.009.112,60
GRÜNE 9.552.641,91 9.719.593,58
Die Linkspartei. 8.518.778,92 7.518.734,32
REP 1.300.666,02 1.317.505,08
NPD 1.233.779,59 666.040,42
GRAUE 1.213.410,84 815.213,27
ödp 614.868,01 618.351,71
DVU 243.444,85 259.893,18
Offensive D 171.636,54 370.709,26
FAMILIE 155.009,77 87.165,66
WASG 126.859,89 -
Die Tierschutzpartei 61.036,62 59.380,29
SSW 60.173,79 68.838,04
FRAUEN 32.485,55 39.565,86
Pro DM 41.580,99 34.468,34
Deutschland 23.895,11 9.238,81
50+ 14.506,05 8.420,92

Für die FW in Thüringen, für die 2004 18.651,55 € festgesetzt wurden, konnten 2005 gemäß § 19a Absatz 3 Satz 3 des Parteiengesetzes keine staatlichen Mittel festgesetzt werden, da sie ihren Rechenschaftsbericht für 2004 nicht fristgerecht eingereicht hat.

Anteile der Einnahmen der Parteien im Bundestag 2002

Partei Summe in Mio. € Anteil Mitgliedsbeiträge Anteil Spenden
SPD 158,8 49 % 11 %
CDU 141,6 41 % 22 %
CSU 46,1 29 % 41 %
FDP 31,5 20 % 44 %
Bündnis 90/Die Grünen 26,3 35 % 20 %
PDS 21,9 48 % 17 %

Wandel der Regelungen

Die Regelungen wurden auf Grund von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und von Skandalen um die Parteienfinanzierung mehrfach geändert. Zuletzt klagten ödp und Die GRAUEN gemeinsam erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen eine Änderung des Parteienfinanzierungsgesetzes, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten wäre. Kernpunkt dieser Klage ist die Festlegung, dass Parteien bei mindestens drei Landtagswahlen ein Prozent der Stimmen haben müssen, um relevante Zuschüsse zu bekommen. Bisher und somit auch weiterhin gilt als Grenze ein Prozent in einem Bundesland.

USA


In den USA gibt es keine staatlich geregelte Finanzierung der dortigen Parteien. Stärker als in Deutschland geht daher dort der Wahlkampf mit der Suche nach finanzieller Unterstützung durch Unternehmen (Lobbying) einher. Dies führt zu einer größeren Abhängigkeit der Parteien von privaten Geldgebern, andererseits werden diese Verbindung auch eher offengelegt als das z.B. in Deutschland der Fall ist. Siehe auch Politisches System der USA, Modern election campaigns in the US, Canadian and American politics compared: Size of constituencies and campaign financing

Weblinks


Politischer Begriff

 

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