In einem Gerichtsverfahren sind jeweils mehrere Parteien vertreten.
Im Zivilprozess sind dies in der Regel der Kläger und der Beklagte.
Unter anderem in Familiensachen, im Mahnverfahren, bei der Teilungsversteigerung sowie in den zur freiwilligen Gerichtsbarkeit gehörenden Verfahren werden die Parteien als Antragsteller und Antragsgegner bezeichnet.
Im Zwangsvollstreckungsverfahren sind der Gläubiger und der Schuldner Partei.
Im Strafprozess heißt die Partei, gegen die sich das Verfahren richtet, je nach Verfahrensstadium Beschuldigter, Angeschuldigter oder Angeklagter.
Siehe auch: Beteiligter
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"Partei (Recht)".
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