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Die Bezeichnung Parlamentswahl ist ein Überbegriff für alle demokratischen Wahlen in eine gesetzgebende Versammlung (Legislative oder Volksvertretung).

Die Parlamente haben in verschiedenen Staaten sehr unterschiedliche Namen; der Begriff wird im allgemeinen Sprachgebrauch eher auf die Nationalen Parlamente als auf jene der kleineren Verwaltungseinheit bezogen -- obwohl speziell in Deutschland der Parlamentarismus in den Einzelstaaten entstanden ist (Landtage = die tagende Versammlung des Landes). Heute werden die Landtage der Bundesländer von Deutschland und Österreich auch "Landesparlamente" genannt, jene der Schweizer Kantone auch Kantons- oder Landrat.

Bei Staaten mit einem Zweikammersystem werden meist nur die Abgeordneten der Ersten Kammer direkt gewählt, während jene der Zweiten Kammer vom Teilstaat oder Bundesland delegiert werden.

Prinzipien heutiger Wahlen und ihre Entwicklung


Die fundamentalen Regeln heutiger Parlamentswahlen gehen auf antike Vorbilder zurück, hängen aber auch vom generellen Zeitgeist, der in einer Epoche vorherrschenden Weltanschauung (siehe moslemische Länder), dem allgemeinen Bildungsstand und den wichtigsten Berufs-Ständen ab. So ist anzunehmen, dass im Mittelalter nur wenigen aus der Landbevölkerung in den Sinn kam, sich allgemeine Wahlen zu wünschen.
Hingegen entstand dieser Wunsch sehr wohl in den Städten - hing also hier nicht von der Religion der Mehrheit ab. Dieses an sich bekannte Faktum wird manchmal bei der negativen Beurteilung früherer Jahrhunderte übersehen und die heutige Weltsicht damit verabsolutiert.

Seit den in Europa erstarkten Freiheitsbestrebungen haben sich einige fundamentale Regeln herausgebildet, die unseren heutigen Regierungsformen zugrundeliegen. Hinsichtlich der demokratischen Wahlen (Parlamente selbst gab es schon viel früher) gelten in modernen Staaten meist 5 bis 7 der folgenden Prinzipien:

  • freie , allgemeine , geheime Wahl
  • persönliches , gleiches , aktives und passives Wahlrecht.
Im Sinne heutiger Rechtsgrundsätze können sie auf völkerrechtliche Prinzipien, auf Staatsverträge und/oder auf die Europäische Menschenrechtskonvention zurückgeführt werden. Trotz klarer Theorie sind aber in der Praxis einige Einschränkungen üblich:

Verfassungsregeln, Wahlrecht und Wahlordnungen


Bei Staaten mit einem Zweikammersystem werden meist nur die Abgeordneten der Ersten Kammer direkt gewählt, während jene der Zweiten Kammer vom Teilstaat oder Bundesland delegiert werden.

Der Vorgang der Parlamentswahlen und die Ermittlung der Mandate wird im Wahlrecht geregelt, die Details in der Wahlordnung. Die Verfassung demokratischer Staaten legt fest, ob die Abgeordneten nach einem Mehrheitswahlrecht oder einem Verhältniswahlrecht gewählt werden, und die Prinzipien, nach denen die Mandatszahlen den Gebieten zugeteilt werden.

Allgemein und gleich, frei, unmittelbar und geheim

Die Grundsätze, die sich etappenweise seit den Freiheitskriegen für demokratische Wahlen durchgesetzt haben, lauten:
  • Allgemeine - freie - gleiche und geheime Wahl.
    • Allgemein: nicht vom Stand, Vermögen, Einkommen oder Geschlecht abhängig; das Frauenwahlrecht ist noch keineswegs überall selbstverständlich; im Orient werden kulturelle Gründe angeführt, in der Schweiz bestanden im 20. Jahrhundert noch kantonale Unterschiede.
    • Frei und geheim: der persönlichen Entscheidung überlassen; hinsichtlich der Frage, ob auch die Freiheit des Nichtwählens besteht, gibt es noch vereinzelte Wahlpflicht.
    • Gleich: "jede Stimme hat gleiches Gewicht" - jedoch nicht buchstäblich zu nehmen, weil
      • die regionale Zuordnung der Mandate i.a. von den Einwohnern ausgeht, d.h. Wahlkreise mit mehr Kindern haben etwas höheres Gewicht,
      • und die Umrechnung von Stimmen auf ganzzahlige Mandate vom Verfahren (z.B. Reststimmen, d'Hondt) abhängt.
      • Angesichts der erhöhten Verantwortung von Eltern entstehen auch öfters Diskussionen, ob ein fiktives Kinderwahlrecht mit Stimmensplitting nicht gerechter als die nominelle Gleichheit wäre. In manchen Wahlen für Gemeinde-Vertretungen hat sich dergleichen schon einige Jahrzehnte bewährt.

Unterschiedlichkeit von Parlamenten


Das Wort Parlament entstammt dem Altfranzösischen (parlement, Unterredung). Im heutigen französisch heißt parler soviel wie reden (siehe auch Palaver). Und so verschieden Menschen miteinander reden, so verschieden können auch Parlamente sein.

Beratung, Diskussion und/oder Gesetzgebung

Im Artikel "Parlament" wird hinsichtlich der Arbeitsweise zwischen Arbeits- und Redeparlamenten unterschieden. Eine andere - insbesondere für die Tradition in Entwicklungsländern wichtige - Unterscheidung ist, ob die Mehrheit entscheiden soll (wie bei uns) oder ob das Ziel der Einhelligkeit und deren positive Folgen emotionaler Natur (größere Zufriedenheit etc) den dafür nötigen Zeitbedarf rechtfertigt.

Versteht man ein Parlament als tatsächliche Ratsversammlung - wohin manche Redeparlamente tatsächlich tendieren - dann ist der Unterschied zu den bis zur Einstimmigkeit "palavernden" Senate bei manchen afrikanischen Stämmen prinzipiell gering. Groß ist er allerdings im Wahlvorgang: hier (z.B. in England) eine von heftiger Wahlwerbung begleitete Auseinandersetzung, dort eine Delegierung oder eine Auswahl durch Alter der Parlamentäre.

Versteht man das Parlament hauptsächlich als gesetzgebende Versammlung (Legislative) nach römischem oder vergleichbarem Grundsatz, so vertritt es die Öffentlichkeit und die Bevölkerung einer größeren administrativen Verwaltungseinheit in etwas anderem Rechtssinn. Solche sind insbesondere:

Interdependenz von Parlamentswahl und Parlamentsstruktur

Im Alltag gibt es naturgemäße Zusammenhänge zwischen Rechten und Pflichten der Menschen und ihrer sozialen oder beruflichen Stände. Ähnliche, aber schwächere Interdependenzen existieren zwischen der Macht eines Parlaments und der Strenge seiner Wahlordung. Denn bei einer machtlosen Volksvertretung wird dem Volk weitgehend egal sein, wie sie zustandekommt.

In einer Demokratie werden die Parlaments-Mandatare durch freie und meist allgemeine Wahlen bestimmt, während in anderen Regierungsformen auch Ernennungen statt. Doch kennen auch Republiken die Delegierung von Abgeordneten - z.B. seitens der Bundersländer in die zweite Kammer.

Wenn das Parlament außer der Gesetzgebung auch das Budgetrecht und die Kontrolle der Regierung ausübt, muss es selbst unter "kontrollierten Bedingungen" zustande kommen. Dem Interpellationsrecht der Abgeordneten an die Minister - das zugunsten staatlicher Stabilität nicht überall mächtig ist - entspricht teilweise die Verantwortlichkeit des Abgeordneten gegenüber seinen Wählern. Hier sind allein schon zwischen dem Listen-Wahlrecht und einer Persönlichkeitswahl große Unterschiede. Weitere Zusammenhänge zwischen Wahlrecht und seinen Konsequenzen sind an den Arten des Misstrauensantrags, von Geschäftsordnungen, der Wahl-Regelung beim Rücktritt oder Tod von Abgeordneten und generell an unterschiedlichen Staats-Verfassungen auszunehmen.

Die Benennung von Parlamenten und Parlamentswahlen


So verschieden die Kulturen, die Regierungsformen und die Parlamente weltweit sind, so verschieden sind auch ihre Namen - die oft auch unterschiedliches bedeuten. Spricht man z.B. in Deutschland vom Bundesrat, ist die (durch unterschiedliche Wahlvorgänge entstandene) Länderkammer gemeint. In der Schweiz ist es hingegen die Regierung, deren Zusammensetzung zudem vom Parlament fast unabhängig ist.

Heißt ein Parlament "Nationalrat" (z.B. Österreich, Schweiz oder Algerien), so spricht jeder bei der zugehörigen Wahl von der Nationalratswahl. Ihre offizielle Bezeichnung kann aber davon abweichen und beispielsweise "Wahlen zum Nationalrat" lauten.

Die Namen einzelner Parlamente und -Wahlen (beispielhaft)

Untenstehens sind einige Namen bekannter Parlamente, bzw. ihrer Ersten (durch allgemeine Wahlen bestimmten) Kammern angeführt, die vulgo-Bezeichnung der entsprechenden Wahlen jedoch nur für deutschsprachige Länder.
Offizieller Name (teilw.Deutsch) Umgangsprachlich Wahl (Umgangsprachlich)
Europäisches Parlament (EUROPARL) Europaparlament Europawahl
Abgeordnetenkammer (Arg.,Brasil...) Parlament
Bundestag (D, Bundestag Bundestagswahl
Camera dei Deputati (Italien) Parlamento Parlamentswahl (Südtirol)
Consell General (Andorra) Generalrat
Duma (Russland) Duma
Gesetzgebung (Irland) Parlament
Haus der Repräsentanten (Japan) Parlament
Haus des Volkes (Indien) Parlament
House of Commons (Großbritannien) Unterhaus
Majles e-Shura ye-Eslami (Iran) Majlis
Nationaler Volkskongress (China) Volkskongress
Nationalrat (A, CH) Nationarat Nationalratswahl
Nationalversammlung (Frankreich) Assemblée Nationale
Nationalversammlung (Armenien. Irak, Kenya, Kuba usw.)
Oberster Rat (Ukraine) Werchowna Rada
Parlament (Bosnien, Georgien, Griechenland, Kroatien, Ungarn)
Ratsversammlung (Afghanistan) Loja Dschirga
Reichstag (Estland, Finnland, Schweden)
Repräsentantenhaus (USA, Trinidad, Kolumbien ...)
Sejm (Polen) Sejm
Storting (Norwegen) Storting
Versammlung Aller (Island)
Versammlung (Israel) Knesset
Volksversammlung (Bulgarien, Dänemark)

Siehe auch:


Parlamentarismus

Andere Formen der Politik

Politiker, Stände und Parteien

Wahlen und Demokratie

Spezielle Wahlen

Demokratische Theorie und -Bildung

Wahl | Wahlrecht

 

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