Als Parlamentsparteien werden die durch eine Parlamentswahl in ein nationales Parlament entsandten politischen Parteien bezeichnet. Bisweilen sind in den Begriff auch die Parteien in Landtagen oder anderen Regionalparlamenten eingeschlossen.
Ein Gegenbegriff zu Parlamentsparteien sind die Splitterparteien, deren parlamentarische Vertretung oft an den üblichen 3- bis 5-Prozent-Hürden scheitert. Die Bezeichnung Kleinpartei ist hingegen für Parteien gebräuchlich, die unter etwa 10% der Wählerstimmen bleiben.
Solche Regelungen mit prozentuellen (oder ähnlich wirkenden) Klauseln veranlassen Parlamentsparteien, sich auch bei Krisen oder mehreren prominenten Kandidaten für den Parteivorsitz nicht in kleine, unabhängige Flügel zu spalten und so die politische Stabilität eines Landes zu vermindern.
Hat eine Parlamentspartei die absolute Mehrheit an Mandaten (was sich je nach Wahlrecht von dem Stimmenanteil unterscheiden kann), ist sie in der Lage, eine Alleinregierung zu bilden. In der westlichen Welt sind solche auch monochrom genannten Regierungen in den letzten Jahrzehnten allerdings eher selten geworden; in Deutschland gab es sie z. B. in Hessen.
Liegt die Mehrheit der größten Parlamentspartei nur knapp unter oder über 50 Prozent, versucht sie häufig, die Regierung mit einem "Juniorpartner" zu bilden. In solche Verhandlungen kann die kleinere Partei (in Deutschland vor 1998 meistens die FDP) oft mehr ihrer politischen Ziele ins Regierungsprogramm verhandeln, als ihrem Stimmenanteil entspricht. In den letzten Jahren waren solche Verhandlungen in einigen Bundesländern erfolgreich (etwa Sachsen, Schleswig-Holstein oder Oberösterreich), sind aber z. B. in Hessen (knappe CDU-Mehrheit) abgebrochen worden.
In Europa traten solche Situationen zuletzt in Zusammenhang mit der NPD und bei einigen Beitrittsländern der letzten EU-Erweiterung auf, z. B. in Polen. In manchen Ländern traditionell sind auch Regierungsbeteiligungen kleiner Zentrumsparteien oder von Landwirte-Parteien. Andere Möglichkeiten, dass kleine Organisationen zu Parlamentsparteien avanvieren, bestehen in Sperrklauseln, die nicht für den ganzen Staat, sondern pro Bundesland gelten. Sie sind zwar meistens höher, haben aber regional starken Gruppierungen wie der PDS in Ostdeutschland oder früher dem Grünen zum Einzug ins Parlament verholfen. Dasselbe gelingt bekannten Abgeordneten beim Erringen einzelner Mandate in größeren Wahlkreisen (siehe auch Persönlichkeitswahlrecht).
In manchen Ländern sieht die Wahlordnung die Möglichkeit vor, dass sich kleine, aber ähnlich ausgerichtete politische Parteien zu Wahlbündnissen zusammenschließen. In Russland sind es fast immer bekannte Politiker, die als "Galionsfigur" solcher Gruppierungen fungieren, allerdings auch manchmal die Konstellation wechseln.
Auch mancher Splitterpartei gelingt der Sprung ins Parlament, wenn sie über ein- oder mehrere zugkräftige Kandidaten bzw. bekannten Parteichef verfügt. Im letzten Jahrzehnt gelang dieses unter anderem (aber nur für einige Jahre) dem österreichischen liberalen Forum, aber auch manchen Abspaltungen von der Sozialdemokratie (z. B. in Italien, in Südamerika, mancher gewerkschaftlich gestützter Gruppierung (z. B. DFP) und einer westdeutschen Linkspartei aus Teilen der SPD).
Unter eher skurrilen Vorzeichen haben Gruppierungen wie die Autofahrerpartei oder Parteien mit der Bezeichnung "Fortschritt" im Namen versucht, in den Rang einer Parlamentspartei aufzusteigen. Ob und wo dieses gelungen ist, wäre einer näheren Untersuchung wert. Es gab sogar Kleinstparteien für Hunde-, Katzen- oder Tierfreunde, wogegen solche für Hausbesitzer schon fast solide erscheinen.
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