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Bonn_Bundesrat.jpg Der Parlamentarische Rat war das von den Ministerpräsidenten der deutschen Länder der drei Westzonen auf Anweisung der drei Westmächten eingesetzte Gremium, das auf Grundlage der Frankfurter Dokumente, deren Bedingungen wiederum wie in den Koblenzer Beschlüssen niedergelegt modifiziert wurden das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ausarbeitete, zu dem bereits Vorarbeiten vom Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee vorlagen. Er konstituierte sich am 1. September 1948 im Museum Alexander Koenig in Bonn. Alle weiteren Sitzungen fanden in der Aula der Pädagogischen Akademie, dem späteren Bundeshaus, statt. Zum Präsidenten des Parlamentarischen Rates wurde Konrad Adenauer gewählt.

CIMG3750.JPG Dem Parlamentarischen Rat gehörten 65 stimmberechtigte Abgeordnete der westlichen Besatzungszonen sowie fünf nicht stimmberechtigte Abgeordnete aus Westberlin an, die von den Landesparlamenten gewählt wurden. Stärkste Fraktionen mit je 27 Abgeordneten wurden CDU/CSU und SPD, gefolgt von der FDP mit fünf Abgeordneten sowie der KPD, der Deutschen Partei und dem Zentrum mit je zwei Abgeordneten.

Erklärtes Hauptziel der Mütter und Väter des Grundgesetzes war es, aus den Fehlern der Weimarer Republik zu lernen. So wurden die Grundrechte gestärkt und die Rolle des Kanzlers aufgewertet. Zum Beispiel wurde das destruktive Misstrauensvotum abgeschafft, die Stellung des Bundespräsidenten geschwächt und explizit der Begriff der freiheitlich-demokratischen Grundordnung eingeführt. Die Bundesrepublik versteht sich im Gegensatz zur Weimarer Republik als streitbare Demokratie.

Oberstes Ziel des Grundgesetzes war die Herstellung der Einheit aller Deutschen. Am 8. Mai 1949 verabschiedete der Parlamentarische Rat nach mehrmaligen – von den West-Mächten geforderten – Nachbesserungen mit 53 zu 12 Stimmen das Grundgesetz, das am 23. Mai 1949 in Westberlin und Westdeutschland (außer zunächst im Saarland, das erst im Januar 1957 Teil der Bundesrepublik wurde) von den West-Alliierten als „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ genehmigt wurde.

Der Parlamentarische Rat löste sich nach der Vorbereitung der ersten Wahlen zum Deutschen Bundestag auf.

Siehe auch: Liste der Mitglieder des Parlamentarischen Rats

Literatur


  • Michael F. Feldkamp: Der Parlamentarische Rat 1948 - 1949, die Entstehung des Grundgesetzes. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1998. ISBN 3-525-01366-3

Deutsche Geschichte (20. Jh.) | Parlamentarischer Rat

 

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