Als Parität bezeichnet man in der Politik ein gleichmäßiges Verhältnis von Stimmen in einem Gremium.
Die Pariät verhindert, dass Gremien zum Beispiel von einem Teil mit eigentlich knapper Mehrheit dominiert werden, oder Minderheiten durch einfache Mehrheitsbeschaffungen ausgeschlossen werden. So ist in Baden-Württemberg üblich, Landeslisten von Parteien hälftig und gleichverteilt zwischen den Landesteilen Württemberg und Baden zu besetzen.
Ein Beispiel ist die Drittelparität zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und öffentlicher Hand in den Selbstverwaltungsorganen der Bundesagentur für Arbeit.
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"Parität (Politik)".
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