article Related Topics:
Paragraph_175
 

Der Begriff Paragraph (auch „Paragraf“) stammt aus dem Griechischen und bedeutet das „Danebengeschriebene“. Im deutschen Sprachraum wird als Paragraphenzeichen „§“ verwendet, bezieht man sich auf mehr als einen Paragraphen werden zwei nebeneinandergestellt: „§§“.

Die Herkunft unseres Paragraphenzeichens ist umstritten.

Die (!) paragraphos (sc. grammê) war ursprünglich ein waagrechter Strich mit einem senkrechten Haken vorne, der am Anfang einer Zeile gesetzt wurde, in der ein Abschnitt endete. In römischer Zeit wurde daraus ein "T" oder "Γ", im Mittelalter verstand man letzteres als "C" (bzw. "K") für caput ("Abschnittsbeginn"). Die Paragraphenzeichen "¶" und "§" haben sich aus einem gotischen "C" (ℭ) entwickelt.

Eine andere Theorie besagt, dass im Mittelalter ein Schreiber eines Textes bei einem neuen Absatz anstatt einer neuen Zeile ein Unterteilungszeichen (signum sectionis) einfügte. Dieses wurde als „SS“ geschrieben. Daraus soll sich dann das geläufige Paragraphenzeichen entwickelt haben. In der Fachliteratur wird diese Erklärung als "ebenso einleuchtend wie frei erfunden" bezeichnet. Als eher glaubhaft gilt, daß das Paragraphenzeichen auf den Buchstaben C zurückzuführen ist, wobei ein neuer Abschnitt (Caput) gekennzeichnet wurde.

Ein Paragraph dient zur Einteilung in aufzählendem Schrifttum (etwa Gesetze, Verträge, Lehrbücher). Er selbst wird in der Regel zur besseren Referenzierbarkeit (insbesondere bei Gesetzestexten) wiederum aufgeteilt in Absätze, Nummern (bzw. in Österreich auch gebräuchlich: Ziffern), Buchstaben (litera) und/oder Sätze.

Manchmal werden Gesetze oder Verträge auch anstelle durch Paragraphen durch Artikel gegliedert.

Lesebeispiele


  • § 4 AO: Paragraph Vier der Abgabenordnung
  • §§ 14 f. EStG: Paragraph 14 und folgender des Einkommensteuergesetzes
  • §§ 33 ff. BauNVO 69: Paragraph 33 und fortfolgende der Baunutzungsverordnung von 1969

Bisweilen ebenfalls benutzte Schreibweisen wie

  • § 323 II Nr. 1 BGB: Paragraph 323, Absatz 2, Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches
  • § 100 V S. 1 KrW-/AbfG: Paragraph 100, Absatz 5, Satz 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
  • § 25.2 StGB oder § 25 (2) StGB: Paragraph 25, 2. Absatz des Strafgesetzbuches

sind teilweise missverständlich und daher nicht empfehlenswert. In deutschen Bundesgesetzen werden bei Zitaten von Gesetzesstellen „Absatz“ und „Nummer“, soweit sie nach dem Paragraphen stehen, immer abgekürzt (Abs. bzw. Nr.), während „Satz“ immer ausgeschrieben wird, also:

  • § 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB
  • § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB

Literatur


  • M. Harder, Der Paragraph, in: K. Slapnicar (Hg.), Tradition und Fortentwicklung im Recht. Festschrift zum 90. Geburtstag von Ulrich von Lübtow, Rheinfelden/Berlin 1991, 9-13.
  • Ahcin/Carl, Der Paragraph - ein obskures Subjekt des Rechts. Zur Geschichte eines Zeichens, Juristenzeitung 1991, 915-917.

Siehe auch


Schriftzeichen

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Paragraph".

Home Pageartsbusinesscomputersgameshealthhospitalshomekids & teensnewsphysiciansrecreationreferenceregionalscienceshoppingsocietysportsworld