Sixtina.jpg von der Kuppel des Petersdoms aus]] In einem Konklave wählen die dazu berechtigten Kardinäle der Römisch-Katholischen Kirche den Papst und Bischof von Rom. Eine Wahl wird notwendig, wenn das Oberhaupt der katholischen Kirche gestorben oder von seinem Amt zurückgetreten ist. Der Rücktritt eines Papstes ist jedoch, seit Gregor XII. ihn im Jahre 1415 vollzog, nicht mehr erfolgt.
Das Wort „Konklave“ ist lateinischen Ursprungs (conclave) und bedeutet „Gemach, Zimmer“, wird aber fälschlicherweise meist „mit Schlüsseln“ (cum clave) übersetzt. Es bezeichnet sowohl den abgeschlossenen Raum, in dem die Papstwahl stattfindet, als auch die Zusammenkunft der wahlberechtigten Kardinäle selbst.
Das Wahlverfahren im Konklave wurde erstmals im Rahmen des Zweiten Konzils von Lyon im Jahre 1274 durch Papst Gregor X. rechtlich festgelegt. Die Wähler werden so lange von der Außenwelt abgeschottet, bis sie sich auf einen Kandidaten geeinigt haben. Heute dient die Sixtinische Kapelle im Vatikan als Sitzungsort des Konklaves.
Die derzeit gültige Regelung hat Papst Johannes Paul II. am 22. Februar 1996 in der Apostolischen Konstitution über die Vakanz des Apostolischen Stuhles und die Wahl des Papstes von Rom (Universi Dominici Gregis) festgelegt.
In seiner Neuregelung bestimmte Papst Johannes Paul II. das vor einigen Jahren neugebaute Gästehaus Domus Sanctae Marthae als den Ort, an dem die Kardinäle während des Konklaves wohnen. Dennoch bleiben die Kardinäle während des Konklaves von jedem Kontakt mit der Außenwelt abgeschlossen. Sämtliche anderen Gäste müssen die Domus Sanctae Marthae verlassen; Telefon, Fernsehen, Radio, Post oder Zeitungen sind nicht erlaubt.
Diese Regelung fand erstmals während der Papstwahl 2005 nach dem Tod von Papst Johannes Paul II. Anwendung.
Die strenge Abschließung – ursprünglich auch dazu gedacht, die Kardinäle zu einer möglichst raschen Entscheidung zu drängen – dient heute dazu, mögliche äußere Einflussnahmen auf das Konklave zu verhindern.
Die Wahlgänge finden nach einem genau festgelegten Zeremoniell statt, am ersten Tag nur einer, danach gewöhnlich je zwei vormittags und zwei nachmittags. Kandidatenlisten gibt es dabei nicht. Jeder Kardinal ist angehalten, den Namen des von ihm favorisierten Kandidaten mit möglichst verstellter jedoch deutlich lesbarer Schrift auf einen Zettel zu schreiben. Doppelt gefaltet haben diese nur noch eine Größe von ca. 2 mal 2 Zentimetern. Jeder Wahlzettel trägt die Aufschrift Eligo in Summum Pontificem (Ich wähle zum Höchsten Pontifex/Bischof, d. h. zum Papst.). Jeder Kardinal tritt in der Reihenfolge seiner Rangordnung an den Altar, hält den Wahlzettel für alle deutlich sichtbar in die Höhe, kniet kurz zum Gebet nieder und schwört: „Ich rufe Christus, der mein Richter sein wird, zum Zeugen an, dass ich gewählt habe, von dem ich glaube, dass er nach Gottes Willen gewählt werden sollte.“ Nachdem der Wahlzettel in die Urne gesteckt wurde (deren Größe der Öffnungen im übrigen die Abgabe zweier Zettel beinahe ausschließt), wird die Urne von einem von drei Wahlhelfern verschlossen und geschüttelt, um die Stimmzettel zu durchmischen. Jeder der drei Wahlhelfer notiert den Namen des gewählten Kandidaten bei der Auszählung separat auf einem Zettel. Die Wahl ist nur gültig, wenn sowohl Anzahl der Stimmzettel mit der Zahl der an der Wahl beteiligten Kardinäle übereinstimmt, als auch die individuelle Auszählung der drei Wahlhelfer das selbe Resultat ergibt.
Theoretisch kann jeder Katholik, der nach dem Kirchenrecht die Bischofsweihe empfangen könnte, d. h. mindestens 35 Jahre alt, männlich und unverheiratet ist, zum Papst gewählt werden. Für eine gültige Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Nach 30 erfolglosen Wahlgängen können die Kardinäle beschließen, dass ab sofort die einfache Mehrheit genügt; sie können sich auch für eine Stichwahl zwischen nur mehr zwei bis dahin führenden Kandidaten entscheiden. Im 20. Jahrhundert hat es jedoch, soweit bekannt, nie mehr als 15 Wahlgänge gegeben.
Die Wahlzettel eines ergebnislosen Wahlgangs werden alter Tradition folgend mit nassem Stroh (unter Beigabe von Öl oder Pech) verbrannt, so dass der von außen sichtbare Rauch schwarz ist. War die Wahl erfolgreich, werden die Stimmzettel mit trockenem Stroh verbrannt, so dass weißer Rauch aufsteigt und den Wartenden die Wahl eines neuen Papstes signalisiert. Da die Rauchzeichen nicht immer eindeutig erkennbar waren, werden den Wahlzetteln in jüngerer Zeit Chemikalien hinzugefügt, die für schwarzen bzw. weißen Rauch sorgen. Anschließend wird die Kapelle wieder geöffnet und die Glocken des Petersdoms geläutet. Mit der Formel „Annuntio vobis gaudium magnum, habemus Papam!“ („Ich verkünde euch eine große Freude, wir haben einen Papst!“) wird der Gewählte anschließend durch den Ersten (ranghöchsten, also dienstältesten) Kardinaldiakon öffentlich bekannt gegeben. Stimmzahlen oder die Namen unterlegener Kandidaten werden nach der Wahl nicht veröffentlicht.
Die beiden letzteren wurden de facto schon 1179 im Dritten Laterankonzil abgeschafft, de jure aber erst durch die Apostolische Konstitution Universi Dominici Gregis 1996, so dass die Wahl des Papstes nur noch in geheimer und schriftlicher Form stattfindet. Auch nach dem Konklave sind die Kardinäle zur absoluten Verschwiegenheit über die Vorgänge bei der Papstwahl verpflichtet.
Prinzipiell wird der neue Papst durch Zweidrittelmehrheit gewählt. Papst Johannes Paul II. schaffte die Regel ab, nach der ein Papst zwei Drittel plus eine Stimme erhalten musste. Sie war eingeführt worden, um die Überprüfung, ob ein Kandidat verbotenerweise für sich selbst gestimmt hatte, überflüssig zu machen.
Wenn jedoch nach insgesamt 30 Wahlgängen die sich über neun bis zwölf Tage erstrecken, noch kein Papst gewählt ist, können sich die Kardinäle mit absoluter Mehrheit für ein anderes Quorum entscheiden oder auch die Wahlprozedur ändern. Der Papst könnte dann auch mit einfacher absoluter Mehrheit bestimmt werden oder die Kardinäle könnten eine Stichwahl zwischen den beiden bis dahin führenden Kandidaten bestimmen. Die Anforderung zumindest einer absoluten Mehrheit der Stimmen darf jedoch nicht aufgegeben werden. Diese Regelung wurde von Johannes Paul II. neu eingeführt.
Anschließend begibt sich der neue Papst in den so genannten „Raum der Tränen“ (camera lacrimatoria), einem kleinen roten Raum in der Nähe der Sixtinischen Kapelle. Die Herkunft der Bezeichnung ist unbekannt. In diesem Raum befinden sich weiße Papstsoutanen in drei unterschiedlichen Größen, sowie eine mit Goldbrokat bestickte Stola, die nur Päpsten vorbehalten ist. Der Papst zieht sich alleine an, kehrt zum Konklave zurück, worauf jeder Kardinal dem neuen Papst, der auf einem Schemel nahe des Altars sitzt, die Ehre erweist und Gehorsam verspricht.
Das Ende der Wahl wird markiert durch das Aufsteigen weißen Rauchs (Fumata) aus einem Schornstein. Beim Konklave 1978, zur Wahl von Johannes Paul II., stiftete der Rauch allerdings auch Verwirrung: Ein grauer Rauch wurde von den auf dem Petersplatz wartenden als weiß interpretiert - und man brach fälschlicherweise in Jubel aus. Wenig später wurde der Rauch dann schwärzer - und die Fernseh-Programm-Unterbrechungen in aller Welt mussten wieder rückgängig gemacht werden. Deshalb werden seit dem Konklave von 2005 zusätzlich zum weißen Rauch auch die Glocken des Petersdomes geläutet. Der Ausruf des Kardinalprotodiakons auf der Benediktionsloggia des Petersdoms verkündet der Weltöffentlichkeit schließlich:
| "Annuntio vobis gaudium magnum: | Habemus Papam! ("Ich verkünde euch große Freude: | Wir haben einen Papst!
Der neu gewählte Papst erteilt anschließend der versammelten Menge den Apostolischen Segen Urbi et Orbi. Früher folgte eine aufwändige Zeremonie, bei der der Papst mit dem triregnum, der dreifachen Tiara, gekrönt wurde. Seit Papst Johannes Paul I. verzichteten beide gewählten Päpste auf die feierliche Krönung und traten ihren Dienst als Nachfolger Petri im Rahmen einer feierlichen Messfeier auf dem Petersplatz an.
Etwa seit dem 3. Jahrhundert beanspruchten die Bischöfe von Rom zunächst einen Ehrenvorrang vor den übrigen Bischöfen und später die Funktion eines Oberhaupts der gesamten Christenheit. Damit gewann auch ihre Wahl zunehmend an Bedeutung. Wahlbestimmend waren die Kirchenvertreter, die unter Aufsicht der anwesenden Bischöfe ihr zukünftiges Oberhaupt gemeinsam festlegten. Ihr Wahlvorschlag wurde den römischen Gläubigen mitgeteilt. Die Römer signalisierten ihre Zustimmung (oder gegebenenfalls Ablehnung) durch Tumulte. Dieses wenig klare Vorgehen während der Wahl führte mehrfach zur Wahl von Gegenpäpsten.
Eine Lateransynode des Jahres 769 schaffte die Zustimmungspflicht der römischen Bevölkerung ab, eine in Rom im Jahre 862 stattfindende Synode räumte dieses Recht jedoch den römischen Adeligen wieder ein. Im Jahre 1059 legte Nikolaus II. fest, dass es allein die Kardinäle sein sollten, die einen Kandidaten festlegten, der nach Zustimmung der übrigen Kirchenvertreter und der Gemeinde sein Amt aufnahm. Dies war das erste Dekret, das für die Wahl feste Regeln aufstellte. Allerdings hielt man sich bereits 1073 nicht an diese Regelung. Der bedeutendste Papst des 11. Jahrhunderts, Gregor VII., wurde vom römischen Volk zum Papst ausgerufen. Er trug mit Kaiser Heinrich IV. den Investiturstreit aus, der im Winter 1077 im Gang nach Canossa kulminierte. Eine Lateransynode des Jahres 1139 legte fest, dass weder die übrigen Kirchenvertreter noch die Gemeinde ihre Zustimmung zu geben haben.
1587 limitierte Papst Sixtus die Anzahl der wahlberechtigten Kardinale auf 70, aber die Päpste seit Johannes XXIII. haben sich an diese Richtlinie nicht gehalten. 1970 legte Paul VI. fest, dass Kardinäle, die älter als 80 sind, vom Wahlvorgang ausgeschlossen sind, und erhöhte gleichzeitig die Zahl der wahlberechtigten Kardinäle auf 120. Durch Kardinalskreierungen von Johannes Paul II. wurde auch diese Grenze temporär überschritten.
Der Inhaber des Bischofsamtes von Rom muss kein Italiener sein - Papst Johannes Paul II. war Pole, Benedikt XVI. ist Deutscher. Der letzte ihrer Vorgänger, der als Nicht-Italiener zum Papst wurde, war der im Jahre 1522 gewählte deutsche (HRR) Hadrian VI.. In der Frühzeit der Kirche waren öfter auch Griechen, Syrer und Nordafrikaner Päpste, im Mittelalter auch Franzosen, Spanier und Deutsche.
Kardinäle durften nicht für sich selber stimmen, was durch umständliche Prozeduren rund um die Wahlzettel sichergestellt werden sollte. Pius XII. schaffte dies im Jahre 1945 ab, legte jedoch fest, dass eine Mehrheit von zwei Dritteln plus einer Stimme notwendig sei. 1996 legte Johannes Paul II. dies wieder auf eine Zweidrittelmehrheit fest, ließ aber weiterhin zu, dass Kardinäle für sich selber stimmen können. Zudem führte er die Möglichkeit ein, per Mehrheitsentscheidung unter den Kardinälen nach 30 erfolglosen Wahlgängen die erforderliche Mehrheit auf die Hälfte der Stimmen abzusenken oder eine Stichwahl zwischen zwei bis dahin führenden Kandidaten durchzuführen.
898 musste Johannes IX. nach heftigen Auseinandersetzungen die Vorherrschaft des Kaisers des Heiligen Römischen Reichs anerkennen. Auch die säkularen regionalen Herrscher in Rom übten während einzelner Jahrhunderte einen starken Einfluss auf die Papstwahl aus. Besonders groß war ihr Einfluss während des 10. Jahrhunderts. Die Papstbulle, die 1059 das Kardinalskollegium als Wahlgremium festlegte, erkannte auch die Autorität von Heinrich IV., des damaligen Kaisers des Heiligen Römischen Reichs an. Es war allerdings nur eine „Konzession“ des Papstes, der damit auch festlegte, dass der Kaiser sich nur dann in die Wahl einmischen könne, wenn es zuvor eine entsprechende Übereinkunft mit dem Papst gäbe.
Gregor VII. war der letzte Papst, der eine solche Einmischung seitens des Herrschers des Heiligen Römischen Reiches erlaubte. Der Investiturstreit über die Rolle des Heiligen Römischen Reiches bei der Besetzung höherer kirchlicher Ämter endete damit, dass dem Kaiser keine Rolle mehr zugestanden wurde. 1122 stimmte der Kaiser dem Konkordat von Worms zu und akzeptierte damit diese Papstentscheidung.
1378 fand wieder eine Papstwahl in Rom statt. Das römische Volk verlangte einen Italiener, und so wurde zunächst Urban VI. gewählt. Im September desselben Jahres wählten die französischen und einige italienische Kardinäle dann mit Clemens VII. einen eigenen Papst. Beide Papstlinien existierten weiter, da jeweils Nachfolger gewählt wurden. Die Situation verschlimmerte sich noch, als 1409 das Konzil von Pisa beide Päpste für abgesetzt erklärte und einen dritten Papst ernannte. Jeder der drei hielt sich für den einzig wahren Papst und exkommunizierte die jeweiligen Gegenspieler. Erst als 1417 im Konzil von Konstanz nochmals alle drei Päpste abgesetzt wurden und Martin V. gewählt wurde, wurde die Spaltung überwunden. Es gab zwar noch bis 1430 einen Gegenpapst, dieser hatte aber keine Bedeutung mehr.
Österreich war das letzte Land, das dieses Recht ausübte. Kardinal Puzyna de Kosielsko informierte 1903 das Kardinalskollegium darüber, dass Österreich gegen eine Wahl des Mariano Cardinal Rampolla sein Veto einlege. Dieser hatte im Wahlvorgang zuvor 29 von 60 Stimmen erhalten. Das Kardinalskollegium wählte anschließend Giuseppe Kardinal Sarto, der den Papstnamen Pius X. annahm. Pius X. verbot während seiner Amtszeit die Praxis des Vetorechts und kündigte an, dass ein Kardinal, der ein Veto seiner Regierung verkünde, exkommuniziert werden könne.
Die längste Sedisvakanz der Kirchengeschichte währte zwei Jahre, neun Monate und zwei Tage. Nach dem Tod von Clemens IV. im Jahre 1268 konnten sich die wählenden Kardinäle nicht auf die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit einigen. Die Stadt Viterbo schloss die Kardinäle deshalb im Episcopalpalast ein. Als die Kardinäle sich immer noch nicht auf einen Papstnachfolger einigen konnten, ließ die Stadtregierung nur noch Wasser und Brot in den Palast bringen und das Dach des Palastes abdecken, bis sie endlich mit der Wahl von Gregor X. die fast drei Jahre währende papstlose Zeit beendeten.
Gregor X. führte das Konklave als verbindliche Regelung zur Papstwahl ein. Während des Konklaves war es den Kardinälen untersagt, die Räumlichkeiten, in denen die Wahl stattfand, zu verlassen. Auch war es ihnen verboten, irgendein Einkommen aus ihrer kirchlichen Tätigkeit zu beziehen. Zwar ließ Hadrian V. diese strengen Regelungen aufheben, doch Coelestin V., der 1294 nach erneuter zweijähriger Sedisvakanz gewählt wurde, setzte die Regelungen wieder in Kraft.
Eine Papstbulle, die Pius IV. 1562 erließ, regelte das Wahlverfahren über geheime Stimmzettel. Gregor XV. erließ zwei Bullen, die weitere Details der Wahl regelten. Die erste aus dem Jahr 1621 betraf die Wahlprozeduren. Die zweite Bulle von 1622 regelte die Zeremonien rund um die Wahl, die einzuhalten waren. 1904 erließ Pius X. eine Verordnung, welche die vorherigen Regelungen zusammenfasste. Weitere kleinere Reformen wurden durch Johannes Paul II. 1996 veranlasst.
In jüngerer Vergangenheit waren die Sedisvakanzen relativ kurz. Zwar wurde Gregor XVI. 1831 erst nach 54-tägigem Konklave gewählt, im 20. Jahrhundert hingegen benötigten die Kardinäle für eine Wahl nie länger als vier Tage. So gilt zum Beispiel die Wahl von Pius XII. 1939 als eine der kürzesten der Kirchengeschichte – sie dauerte nur 20 Stunden. Das letzte Konklave 2005 zur Wahl Benedikt XVI. dauerte 26 Stunden ab dem Einzug des Kardinalskollegiums in die Sixtinische Kapelle.
Die Wahl eines neuen Papstes kann Jahre oder nur wenige Stunden dauern:
| ausgewählte Päpste | Jahr | Dauer der Wahl (in Tagen) |
| Gregor X. | 1271 | 1095 |
| Nikolaus IV. | 1288 | 365 |
| Pius VII. | 1799 | 106 |
| Gregor XVI. | 1831 | 54 |
| Pius VIII. | 1829 | 30 |
| Leo XII. | 1823 | 26 |
| Pius X. | 1903 | 4 |
| Pius XI. | 1922 | 4 |
| Benedikt XV. | 1914 | 3 |
| Johannes XXIII. | 1958 | 3 |
| Johannes Paul II. | 1978 | 3 |
| Pius IX. | 1846 | 2 |
| Paul VI. | 1963 | 2 |
| Benedikt XVI. | 2005 | 2 |
| Leo XIII. | 1878 | 1,5 |
| Pius XII. | 1939 | 1 |
| Johannes Paul I. | 1978 | 1 |
| Julius II. | 1503 | wenige Stunden |
Канкляў | Konklave | Papal conclave | Konklavo | Cónclave | Konklaav | Konklaavi | Conclave | Conclave | קונקלווה | Konklávé | Konklaf | Konklavo | Conclave | コンクラーヴェ | Konklava | Conclaaf | Pavevalg | Konklawe | Conclave | Конклав | Konkláve | Konklave | Konklav | Конклав | 教宗选举
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