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Paintball ist ein Spiel, bei dem zwei oder mehr Spieler versuchen verschiedene Aufgaben zu erfüllen, wobei sie sich durch die Benutzung spezieller Paintballwaffen, in der Szene historisch bedingt Markierer genannt, Vorteile verschaffen können, indem sie z.B. einen Gegenspieler markieren und ihn somit aus dem Spiel nehmen.
Paintball bekommt seinen Namen durch die verwendete Farbmunition, die aus mit Lebensmittelfarbe gefüllten Gelatinekugeln des Kalibers .68 (0,68 Inch Durchmesser, d.h. 17,3 mm) besteht, welche durch den Gasdruck einer CO2- oder Luftdruckflasche mit dem Markierer verschossen werden. Vor allem in Nordamerika ist Paintball verbreitet. In Deutschland sind Paintball-Markierer, welche das F-Zeichen (ein F im Fünfeck) tragen müssen, ab 18 Jahren frei verkäuflich.
Paintball verbreitet sich zunehmend auch sehr stark in Europa. So gibt es eine europäische Meisterschaft, die Millennium Series. In Deutschland gibt es derzeit verschiedene Ligen, mit einem gekoppeltem Abstiegssystem; zum Beispiel die 1. und 2. Bundesliga, sowie die Regionalligen (DPL) oder diverse Nachwuchsligen z.B. Deutsche Nachwuchs Liga (DNL). In den USA wird Paintball wie Basketball und Baseball im Fernsehen ausgestrahlt.
Bei allen Arten von Speedball/Paintball (i.e.S.) ist Tarnkleidung in der Regel verboten oder zumindest unerwünscht.
Die wichtigsten Unterarten von Speedball sind:
Woodland: Das klassische Woodlandspielfeld befindet sich im Wald und enthält keine oder nur sehr wenige künstliche Deckungen. Die Bezeichnung Woodland wird aber auch als Überbegriff für alle Spielarten verwendet, die auf unebenem/unübersichtlichem Terrain gespielt werden. Spielfelder dieser Art sind die ursprünglichen Spielfelder, die im Paintball Verwendung fanden. Die Spielvariante ist meistens Elimination. In Deutschland sind solche Felder heutzutage schwierig zu finden, da die rechtlichen Bestimmungen eine legale Eröffnung erschweren. Woodland ist nicht zu verwechseln mit illegalem Spielen im Wald. Unter den Überbegriff Woodland fallen auch:
Neben einem Suspensorium werden oft Knie- und Ellenbogenprotektoren getragen, die besonders bei Sup-Air-Spielern auf hartem Hallenboden bevorzugt eingesetzt werden, um Hechtsprünge (genannt "Superman") über Deckungen hinweg abzudämpfen.
Auch Handschuhe werden von vielen Spielern getragen, da die Hände, vor allem aber die Finger sehr empfindlich sind.
Hier unterscheidet man zwei Klassen:
Das Markieren erfolgt mittels einer Farbkugel („Paintball“) mit dem Kaliber 0.68 (d.h. Durchmesser 17,3 mm). Er besteht aus einer Gelatinehülle die mit Lebensmittelfarbe gefüllt ist. Trifft der Ball auf ein Hindernis, so platzt er meistens auf und hinterlässt einen farbigen Fleck (Splat).
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Turnierregeln sehen vor, dass die Wucht mit der die Farbmunition verschossen wird, begrenzt ist. In der Praxis wird die Mündungsenergie in Fuß pro Sekunde gemessen und kontrolliert (feet per second = fps, 3,281 fps = 1 m/s).
International üblich sind 300 fps (rund 90 m/s).
Paintball-Markierer fallen in Deutschland unter das Waffengesetz. Dieses schreibt vor, dass die kinetische Mündungsenergie der Projektile, d.h. der verschossenen Farbbälle, die Energie von 7,5 Joule nicht überschreiten darf (WaffG §12). Die Farbkugeln haben ein Gewicht von ungefähr 3,5 g. Daraus folgt mathematisch eine Mündungsgeschwindigkeit von 214 Fuß pro Sekunde. Aus diesem Grund sind Paintball-Markierer nur mit Mündungsgeschwindigkeiten bis 214 Fuß pro Sekunde in der BRD zulässig.
Die Festlegung dieser Obergrenze ist also durch das Waffengesetz der BRD geregelt und ist unabhängig von bestehenden Turnierreglementes.
Es existieren
1) Schüttelhopper, die durch die Erdanziehungskräft bzw. durch schütteln die Bälle in Bewegung halten und
2) elektronische Hopper, die durch einen internen elektrisch angetriebenen Quirl die Kugeln in Bewegung halten und ein Verkanten verhindern.
Eine Sonderversion der Hopper sind die sogenannten „Forcefeeder“, bei denen die Ballzufuhr nicht über die Schwerkraft erfolgt sondern die Bälle mit Kraft ("Force")in den Markierer gedrückt werden, um so sehr hohe Schusskadenzen zu erreichen. So werden 22 und mehr Bälle pro Sekunde (bps) möglich. Diese variante ist meistens elektrisch, es gibt aber auch mechanische Varianten, bei denen eine Feder (wie bei einer Uhr) aufgezogen werden muss (Q-Loader).
Während Turniere schon kurz nach der Entstehung von Paintball abgehalten wurden (NSG National Championship 1983), gab es erst 1992-93 einen Quantensprung in Richtung Paintball als Sport mit der Gründung der NPPL. Mit den ersten Fernsehübertragungen von Paintballturnieren durch ESPN 1993 und den ersten Paintball-Weltmeisterschaften 1996 etablierte sich der Sport und war nun einem breiteren Publikum zugänglich.
Heutzutage teilen sich die Paintballspieler landläufig in „Fun-Spieler“ und „Turnier-Spieler“. Während Turnier-Spieler ausschliesslich auf Sup'Air Felder zu suchen sind, ist die Fun-Spieler Gemeinde oft auf Waldspielfeldern zu finden (daher auch eine weitere Einteilung in „Woodies“ oder „Woodlandspieler“ und „Sup'Air-Spieler“).
Oft wird (in der Öffentlichkeit und auch in der deutschen Paintballgemeinde) Woodlandpaintball als „Gotcha“ bezeichnet. Da in Deutschland eine starke Angst vorherrscht, dass Paintball verboten werden könnte (und Tarnkleidung tragende Woodlandspieler einen martialischeren Eindruck machen), führt diese Unterteilung und „Herabwürdigung“ eines Teils der Paintballgemeinde zu häufigen Spannungen zwischen den Gruppen, die leider hauptsächlich durch die Sup'Air-Seite der Gemeinschaft forciert werden.
International wird hauptsächlich zwischen „Rec-Player“, „Scenario-Player“ und „Tournament-Player“ unterschieden.
Paintball darf in Deutschland erst ab dem 18. Lebensjahr betrieben werden.
Paintball-Markierer sind technische Geräte, die ein mit Flüssigkeit (meistens mit Lebensmittelfarbe) gefülltes Geschoss (aus Gelatine) mittels Gasdruck (CO2/Luftdruck) durch einen Lauf treiben. Diese Eigenschaften definieren Markierer als Schußwaffen im Sinne des Waffengesetzes (vgl. § 1 WaffG) und stellen sie unter die Vorschriften des Waffengesetzes. Dieses Gesetz stellt damit scharfe Anforderungen an den Besitz und die Verwendung eines Markierers. Die Geschossenergie darf nicht mehr als 7,5 Joule betragen. Markierer, die diese Anforderungen erfüllen, sind mit dem F-Zeichen im Fünfeck gekennzeichnet.
Zuwiderhandlungen können mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Paintball-Markierer dürfen nicht überall verwendet werden. Das Spiel ist nur auf dafür bestimmtem, sogenanntem "umfriedeten", Gelände erlaubt. Der Zugang zum Gelände muss somit abgesperrt sein (z.B. Zaun), so dass sich kein unbeteiligter Passant in die Schusslinie verirren kann, und es muss derart beschaffen sein, dass daraus kein Schuss nach außen dringt (z. B. Fangnetz). Das Spielen beispielsweise im öffentlichen Wald verstößt somit gegen das Waffengesetz, in der Regel wird wegen unbefugten Führens von Schusswaffen ohne Waffenschein ermittelt (vgl. § 52 WaffG). Um Paintball spielen zu dürfen, braucht man ein geeignetes Privatgelände, dessen Eigentümer das Spielen auch gestattet.
Bei dem Gelände handelt es sich nach dem Waffengesetz um eine Schießstätte die einer Waffenrechtlichen Erlaubnis bedarf. Diese ist bei der zuständigen Behörde zu beantragen, meist das Landratsamt eines Landkreises oder bei der Stadt selber. Weiterhin ist es in einigen Bundesländern für Betreiber von Paintballgeländen und Zubehörläden verboten, den sog. Öffentlichkeitsbezug herzustellen. So ist es z.B. verboten, Auslagen in einem Schaufenster zu haben, oder Werbung für seinen Paintballplatz zu machen. Vielmehr muss das Interesse und die Initiative vom Kunden ausgehen.
Beim Transport müssen sich die Markierer in einem verschlossenen Behältnis befinden und müssen getrennt von der Munition transportiert werden, und dürfen nicht schussbereit sein, d. h. mit nur wenigen Handgriffen fertiggeladen sein.
Gerade das Woodlandspiel mit Tarnkleidung wird in Deutschland skeptisch aufgenommen und oftmals mit Wehrsport und Kriegsverherrlichung in Verbindung gebracht. Anhänger der Spielart weisen diese Analogie von sich.
Im Jahr 2000 wurde von Dipl.-Päd. Linda Steinmetz eine „Gutachterliche Stellungnahme zur Gewaltaffinität der Mitglieder/innen der (deutschen) Paintball-/Gotcha-Szene“ erstellt, woraus hervor geht, dass Paintballer (...) in ihren Alltagszusammenhängen keineswegs aggressiv *. Dieses betrifft ebenso den Kneipenbesuch oder Einkäufe wie das Verhalten nach Verlassen des Spielfeldes bei einem Turnier. Die Fähigkeit des Thrillerlebens scheint nicht inflationär geworden zu sein. Die Gruppen-/Szenemitglieder sehen keine Abnutzung oder Gewöhnung im 'Reizkonsum', die stärkere oder gar 'realere' Erlebnisse abverlange.
Das komplette Gutachten ist hier zu finden.
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