Der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) ist gemäß § 14 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung für die Bundesrepublik Deutschland und das Großherzogtum Luxemburg. Er gewährleistet die betriebliche Altersversorgung, wenn der Arbeitgeber insolvent ist.
Aufgrund von § 7 BetrAVG werden gesetzlich unverfallbare Anwartschaften und laufende Leistungen geschützt, die aufgrund von unmittelbaren Versorgungszusagen (Direktzusagen), bestimmten Direktversicherungszusagen (nämlich widerrufliches Bezugsrecht oder unwiderrufliches Bezugsrecht, wenn die Verträge vom Arbeitgeber abgetreten, beliehen oder verpfändet sind), Unterstützungskassenzusagen oder Pensionsfondszusagen erteilt wurden.
Um dies zu finanzieren, besteht für Arbeitgeber, die die o. a. Formen von betrieblicher Altersversorgung durchführen, eine öffentlich-rechtliche Beitragspflicht.