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Ein Päckchen ist die spezielle Bezeichnung der Deutschen Post für ein kleines Paket, das nicht schwerer als zwei Kilogramm ist und im Rahmen von speziellen Mindest- und Höchstmaßen liegt. Es ist freizumachen und mit der Aufschrift Päckchen zu bezeichnen.

Pluspäckchen
Pluspäckchen bestehen aus Verpackung (Packset der Deutschen Post) sowie dem Porto (Motiv-Wertmarke) und dürfen das Höchstgewicht von 20 Kilogramm beim Versand innerhalb Deutschlands nicht überschreiten. Beim Versand außerhalb Deutschlands beträgt das Höchstgewicht nur 2 Kilogramm, dafür ist bereits ein Zuschlag für die Beförderung per Luftpost im Entgelt enthalten.

Haftung & Sendungsverfolgung

Bei Verlust von Päckchen oder Pluspäckchen übernimmt die Deutsche Post keine Haftung. Auch eine Sendungsverfolgung ist für den Absender bzw. für den Empfänger nicht möglich. Es ist jedoch möglich, einen Nachforschungsantrag zu stellen.

Siehe auch


Postwesen

 

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