Eine Ortstafel bezeichnet den Beginn bzw. das Ende einer Ortschaft und ist meistens entlang von ein- und ausfallenden Straßen des Ortsgebiets aufgestellt. Die Ortstafeln sind einerseits eine Information des Namens andererseits aber in manchen Ländern auch ein wesentlicher Bestandteil des Verkehrsrechts für beispielsweise Tempolimits innerhalb dieses Gebietes. Dementsprechend gibt es eine Ortsendetafel das Ende des verbauten Gebietes anzeigt und Beschränkungen wieder aufhebt.
Zusätzlich gibt es für manche Ortsteile kleinere ähnliche Tafeln, die aber nur der Information dienen und keine Verkehrsrechtlichen Folgen haben.
Dass Ortstafeln auch ein Teil der Identifikation der in dem Ort lebenden Bevölkerung sein kann, zeigt, dass zusätzlich zum Ortsnamen, je nach dem sich der Ort zu einer Gemeinde gehörig fühlt bzw. wieviel Eigenständigkeit der Ort innerhalb einer Gemeinde bekommt, noch der Gemeindenamen stehen kann. Dies gab immer wieder Streitpunkte bei den verschiedenen Gemeindezusammenlegungen. Besonders können diese Differenzen in mehrsprachigen Gebieten auftreten, wie es beispielsweise der Ortstafelstreit in Kärnten zeigt. Österreich ist nämlich staatsvertraglich verpflichtet, in zweisprachigen Gebieten (v.a. im Burgenland oder in Kärnten) zweisprachige Ortstafeln aufzustellen, siehe Kärntner Ortstafelkonflikt.
In manchen Ortsteilen, die abseits vom eigentlichen Ortes liegen, gibt es Hinweistafeln mit dem Ortsteilnamen. Diese haben aber keine blaue Umrandung und sind daher in Bezug auf die StVO nicht relevant. In diesem Fall muss eine zusätzliche Tafel für die Geschwindigkeitsbegrenzung vorhanden sein.
Im Gegensatz zu Deutschland oder Österreich haben Ortstafel keinen Einfluss auf die Geschwindigkeit, haben daher einen rein informellen Charakter. Hinweisgebend sind Ortstafeln insofern, ob man sich auf einer Hauptstrasse (blaue Ortstafeln) oder Nebenstrasse (weiße Ortstafeln) befindet.
Die Ortsendtafeln zeigt die nächste Ortschaft sowie die Entfernung zur nächsten Stadt, in der die aktuelle Strasse führt, an.
Die Ortsendtafeln sind mit einer diagonal verlaufenden Linie über dem Ortsnamen und der Angabe der nächsten Ortschaft und deren Entfernung versehen. Gehört der angegebene Ort zur selben Gemeinde, so ist der Ortsname auf weißem Grund dargestellt
Die Maße einer Ortstafel sind in Deutschland genormt und betragen 900 x 600 mm.
In einigen Landstrichen sind die Ortsschilder zweisprachig, und zwar in Nordfriesland und dem Saterland (Friesisch), in der Lausitz (Sorbisch) und einigen Gebieten Niedersachsens (Plattdeutsch).
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