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Eine Ortstafel bezeichnet den Beginn bzw. das Ende einer Ortschaft und ist meistens entlang von ein- und ausfallenden Straßen des Ortsgebiets aufgestellt. Die Ortstafeln sind einerseits eine Information des Namens andererseits aber in manchen Ländern auch ein wesentlicher Bestandteil des Verkehrsrechts für beispielsweise Tempolimits innerhalb dieses Gebietes. Dementsprechend gibt es eine Ortsendetafel das Ende des verbauten Gebietes anzeigt und Beschränkungen wieder aufhebt.

Österreich


Bild:Ortstafeloesterreich.jpg|Ringendorf in Niederösterreich Bild:Ortstafel_Landeck.jpg|Landeck in Tirol Bild:Bilingual roadsigns (German-Slovene).png|Zell-Koschuta/Sele-Košuta (Deutsch/Slowenisch). In Österreich dürfen innerhalb des Ortsgebietes keine Baulücken, d.h. unverbautes Gebiet länger als 200 m sein. Sie sind dem Aussehen nach genormt, die Größe richtet sich jedoch nach dem Aufstellungsort, Sichtbarkeit und der Bedeutung der Straße etc. An den Ortstafeln dürfen keine Zusatztafeln, wie touristische Beinamen, oder ähnliche angebracht werden. Die Ortsendetafeln sind ähnlich der Ortstafel mit einer diagonal verlaufenden Linie. Da sie auf der Rückseite der Ortstafel angebracht ist, ist sie die einzige Verkehrstafel, die nur auf der linken Straßenseite aufgestellt wird.

Zusätzlich gibt es für manche Ortsteile kleinere ähnliche Tafeln, die aber nur der Information dienen und keine Verkehrsrechtlichen Folgen haben.

Dass Ortstafeln auch ein Teil der Identifikation der in dem Ort lebenden Bevölkerung sein kann, zeigt, dass zusätzlich zum Ortsnamen, je nach dem sich der Ort zu einer Gemeinde gehörig fühlt bzw. wieviel Eigenständigkeit der Ort innerhalb einer Gemeinde bekommt, noch der Gemeindenamen stehen kann. Dies gab immer wieder Streitpunkte bei den verschiedenen Gemeindezusammenlegungen. Besonders können diese Differenzen in mehrsprachigen Gebieten auftreten, wie es beispielsweise der Ortstafelstreit in Kärnten zeigt. Österreich ist nämlich staatsvertraglich verpflichtet, in zweisprachigen Gebieten (v.a. im Burgenland oder in Kärnten) zweisprachige Ortstafeln aufzustellen, siehe Kärntner Ortstafelkonflikt.

In manchen Ortsteilen, die abseits vom eigentlichen Ortes liegen, gibt es Hinweistafeln mit dem Ortsteilnamen. Diese haben aber keine blaue Umrandung und sind daher in Bezug auf die StVO nicht relevant. In diesem Fall muss eine zusätzliche Tafel für die Geschwindigkeitsbegrenzung vorhanden sein.

Schweiz


Bild:Ortstafelschweiz.jpg|Kirchleerau im Kanton Aargau Bild:Oberalppass1.jpg|Passhöhe Oberalppass In der Schweiz ist bei mehreren gleichnamigen Ortschaften oder an Kantonsgrenzen neben dem Ortsnamen auch die Abkürzung des entsprechenden Kantons angegeben. In einigen Kantonen beziehungsweise Regionen ist bei Dörfern oder Weilern auch der Name der politischen Gemeinden, zu der die Ortschaft gehört, angegeben (Beispiel «Niederwil (Gemeinde Oberbüren)»).

Im Gegensatz zu Deutschland oder Österreich haben Ortstafel keinen Einfluss auf die Geschwindigkeit, haben daher einen rein informellen Charakter. Hinweisgebend sind Ortstafeln insofern, ob man sich auf einer Hauptstrasse (blaue Ortstafeln) oder Nebenstrasse (weiße Ortstafeln) befindet.

Die Ortsendtafeln zeigt die nächste Ortschaft sowie die Entfernung zur nächsten Stadt, in der die aktuelle Strasse führt, an.

Deutschland


Image:Zeichen 310.png|Genormte Ortstafel welche als Beispiel in der StVO dient. Zeichen 310 der StVO Ortseingang Wilster Image:Zeichen 311.png|Genormte Ortstafel welche als Beispiel in der StVO dient. Zeichen 311 der StVO Ortsausgang Wilster Richtung Schotten (Entfernung: 6 km) Bild:OrtstafelWoelfershausen new.png|Genormte Ortstafel, Beispiel Wölfershausen Bild:Unistadt erlangen.jpg|Ortstafel von Erlangen mit dem Zusatz Universitätsstadt Bild:Ortstafeldeutschland.jpg|Bahnbrücken, Stadtteil von Kraichtal Bild:Aurich schild.jpg|Zweisprachiges Ortsschild in Aurich, Ostfriesland Bild:Ortseingangsschild_Ilmenau.jpg|Ilmenau, Ortseingang aus Richtung Neustadt Bild:Bundesstadt_Bonn_–_Stadtbezirk_Bad_Godesberg.JPG|Bundesstadt Bonn, Stadtbezirk Bad Godesberg Ortstafeln in Deutschland geben neben dem Ortsnamen selbst auch den Gemeindenamen sowie den Landkreis an. Sie markieren den Beginn der geschlossenen Ortschaft. Oft werden die Ortstafeln mit einer Zusatzbezeichnung für die Stadt wie Kreisstadt, Große Kreisstadt, Universitätsstadt, Landeshauptstadt oder im Falle von Bonn Bundesstadt versehen.

Die Ortsendtafeln sind mit einer diagonal verlaufenden Linie über dem Ortsnamen und der Angabe der nächsten Ortschaft und deren Entfernung versehen. Gehört der angegebene Ort zur selben Gemeinde, so ist der Ortsname auf weißem Grund dargestellt

Die Maße einer Ortstafel sind in Deutschland genormt und betragen 900 x 600 mm.

In einigen Landstrichen sind die Ortsschilder zweisprachig, und zwar in Nordfriesland und dem Saterland (Friesisch), in der Lausitz (Sorbisch) und einigen Gebieten Niedersachsens (Plattdeutsch).

Weblinks


Verkehrszeichen

 

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