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Zu den wesentlichen Aufgaben der Ortsheimatpfleger gehört die Sicherung der Umwelt als natürliche Lebensgrundlage. Er soll in der aktiven Landschaftsplanung und in der vorsorgenden Umweltpolitik mitwirken.

Das Amt des Ortsheimatpflegers ist ein Ehrenamt. Ortsheimatpfleger existieren in vielen Orten Deutschlands, in Städten, in Gemeinden und in Gemeinde- und Stadtteilen. Oft sind Ortsheimatpfleger im Vorstand örtlicher Heimatvereine. In Nordrhein-Westfalen sollen Ortsheimatpfleger Mitglied im Westfälischen Heimatbund sein, damit sie das damit verbundene Stimmrecht im Heimatbund erwerben. Auch in Bayern werden die Ortsheimatpfleger Mitglied beim bayerischen Landesverein für Heimatpflege. Der Ortsheimatpfleger wird vom Kreisheimatpfleger bestellt.

Dauer des Ehrenamts


Die Bestellung zum Ortsheimatpfleger erfolgt ohne zeitliche Begrenzung oder für eine bestimmte Zeit (mindestens aber 4 Jahre). Eine Wiederbestellung ist allerdings möglich. Das Amt endet durch Tod, Zeitablauf, Aufgabe des Amtes oder Widerruf der Bestellung durch den Kreisheimatpfleger.

Aufgaben der Ortsheimatpfleger


Der Ortsheimatpfleger soll unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten in folgenden Sachgebieten tätig werden:

  • Natur und Landschaft
  • Ortsgeschichte
  • Boden- und Baudenkmalpflege
  • Baupflege
  • Volkskunde
  • Schrifttum
  • Sprachpflege
  • Jugendarbeit / Zusammenarbeit mit Schulen

Der Ortsheimatpfleger soll neben diesen Aufgaben mit allen in seinem Bereich tätigen Heimatpflegern, Heimatvereinen und sonstigen Personen und Organisationen auf dem Gebiet der Heimatpflege zusammenarbeiten.

Umwelt-_und_Naturschutz

 

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