Die Ortsdurchfahrt ist der Abschnitt einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße innerhalb einer Ortschaft für die besondere Bedingungen für die Straßenbaulast, die Unterhaltung und des Anbaues bestehen.
Die Straßenbaulast und die Unterhaltung der Straße liegen hierbei oftmals nicht, wie der Name vermuten lässt, beim Bund, dem Land oder dem Kreis, sondern bei der Gemeinde (i. a. wenn die Gemeinde mehr 80.000 Einwohner hat). Auch gilt in diesem Abschnitten die so genannte Anbaubeschränkung nicht. Die Ortsdurchfahrt wird nicht durch die gelben Ortseingangsschilder festgelegt, sondern durch den so genannten OD-Stein. Dieser ist in der Regel ca. 50 cm hoch, meistens gelb und trägt die Aufschrift „OD“ (für Ortsdurchfahrt). Er kann dabei die Form eines Dreieckprismas oder Quaders haben. Auf ihm ist manchmal die Bezeichnung der Straße und die Kilometrierung angegeben. Teilweise werden auch gar keine Beton- oder Plastik-"Steine" mehr, sondern nur noch Schilder mit der Aufschrift „OD“ aufgestellt. OD-Stein und Ortseingangschild liegen zwar oftmals dicht beieinander, müssen dies aber nicht. Zudem kommt es vor, dass Straßen zwar durch einen geschlossenen Ort hindurchführen, aber keine Ortsdurchfahrten sind. Am bekanntesten dürften in dieser Hinsicht die im Stadtgebiet liegenden Autobahnen und Schnellstraßen sein.
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"Ortsdurchfahrt".
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