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Ein Ortsamt ist in Hamburg keine eigenständige Behörde, sondern eine dezentrale Dienststelle des Bezirksamts, die aus Gründen der Bürgernähe eingerichtet wurde. Die Hamburger Ortsämter werden durch einen Ortsamtsleiter geleitet. Bei jeden Ortsamt gibt es einen Ortsausschuss, der gemäß den Wahlergebnissen des gesamten jeweiligen Bezirks – also nicht entsprechend den politischen Kräfteverhältnissen nur im Ortsamtsgebiet – besetzt wird. So wie das Ortsamt dem Bezirksamt und der Ortsamtsleiter dem Bezirksamtsleiter untersteht, so ist auch der Ortsausschuss lediglich ein Regionalausschuss der Bezirksversammlung, die seine Beschlüsse jederzeit ändern kann. In Hamburg gibt es 15 Ortsämter. (Stand: 2005)

Aufgaben der Ortsämter


In den Ortsämtern befinden sich v.a. Einwohnermeldeamt und Bauprüfabteilung für die zugehörigen Stadtteile. Aus Rationalisierungsgründen werden viele Dienstleistungen jedoch nur von den Bezirksämtern erbracht.

Viele Behördenleistungen können Hamburger Bürger seit einiger Zeit in jedem Bezirks- oder Ortsamt wahrnehmen, unabhängig vom Wohnsitz.

Kerngebiete


Für die Bewohner einiger der 104 Stadtteile Hamburgs ist keines der 15 Ortsämter zuständig, weil sie in einem Kerngebiet wohnen. Diese Gebiete werden direkt durch Dienststellen des Bezirks verwaltet.

Liste der Ortsämter


siehe Liste der Bezirke in Hamburg, wo alle 104 Stadtteile mit ihrer jeweiligen Zugehörigkeit zu Bezirken, Kerngebiet oder Ortsamtsbereich aufgeführt sind.

siehe auch:


Weblink


Behörde (Hamburg) | Kommunalpolitik

 

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