Unter Organhandel versteht man im allgemeinen Sprachgebrauch den illegalen Handel mit menschlichen Organen lebender Spender zum Zweck der Transplantation, vor allem von Nieren. Es gibt im gewissen Umfang auch einen Markt für Organmaterial Verstorbener, der in den meisten Staaten legal ist und der in der Regel nicht gemeint ist (vgl. Organbank).
Im Gegensatz zu der erlaubten Organspende an Verwandte oder Nahestehende ist es in den Ländern der Europäischen Union und in den USA bei Strafe verboten, Lebendspenden gegen Belohnung anzubieten, zu organisieren oder durchzuführen. Auch viele Staaten der Dritten Welt (z.B. Indien) haben ähnliche gesetzliche Regelungen.
Grundlage der nichtsdestotrotz seit ca. 1980 aufgetretenen mafiösen Strukturen ist der weltweite erhebliche Mangel an Organspendern. Auch in Europa sterben 15 - 30 % der Patienten auf den Transplantationslisten, bevor sie ein Organ erhalten können. Etwa 40 000 Menschen warten z.B. in Europa auf eine neue Niere, durchschnittlich 3 Jahre lang. Gleichzeitig bieten erfolgreiche Transplantationen immer bessere Überlebenschancen für die Empfänger. Die 5-Jahres-Überlebensrate erreicht mittlerweile 70 %. Organe von lebenden Spendern sind in der Regel erfolgreicher als solche von Verstorbenen.
Die Spender gehen hohe gesundheitliche Risiken ein. Nach den Erfahrungen in Moldawien verschlechtert sich der Gesundheitszustand der Spender fast immer, da sie nicht medizinisch betreut werden, die Ernährungslage schlecht und der Alkoholkonsum hoch ist. Viele werden selbst von der Dialyse abhängig. Auch die Empfänger illegaler Organübertragungen riskieren schwere Nebenwirkungen, etwa Infektionen oder Abstoßungsreaktionen, da die üblichen medizinischen Standards nicht eingehalten werden. 10 % von Friedlaenders Patienten starben im ersten Jahr nach der Operation.
Unbestätigten Berichten zufolge wurden in einigen Ländern auch schon gewerbsmäßig Menschen, etwa Straßenkinder, ermordet, um ihnen Organe entnehmen zu können. Dies wird z. B. aus Mosambik und Russland berichtet.
Organhandel ist von der WHO, vom Europarat, und von der Weltärzteorganisation World Medical Association geächtet worden. In Deutschland sind entsprechende Handlungen nach dem Transplantationsgesetz mit Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren bedroht, auch für den Empfänger. Diese Vorschrift betrifft auch Handlungen im Ausland, sofern Deutsche beteiligt sind. Die Krankenkassen dürfen die entstehenden Kosten nicht übernehmen.
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