Der Ordoliberalismus (ORDO-Liberalismus) steht für ein Gesellschafts- und Wirtschaftssystem, welches auf einer privatwirtschaftlich organisierten Marktwirtschaft basiert. Der Ordoliberalismus kann als deutsche Variante des Neoliberalismus aufgefasst werden. Grundidee des Ordoliberalismus ist es, ein Wirtschaftssystem zu schaffen, in welchem der Staat einen Ordnungsrahmen setzt. Innerhalb dieses Rahmens können nun die einzelnen Akteure einer Volkswirtschaft freie Entscheidungen treffen.
Die Idee des Ordoliberalismus tauchte erstmals in dem 1937 von der Freiburger Schule (Walter Eucken, Franz Böhm, Hans Großmann-Doerth) herausgebrachtem Heft Ordnung der Wirtschaft auf. Sie wurde dann 1939 auf einer Konferenz in Genf dargelegt und wird seitdem auch als »dritter Weg« (zwischen Etatismus bzw. Planwirtschaft auf der einen und dem Laissez-faire-Liberalismus auf der anderen Seite) bezeichnet.
Neben den Genannten gelten auch Wilhelm Röpke, Alexander Rüstow, Leonhard Miksch, Alfred Müller-Armack, Erwin von Beckerath u. a. als dem Ordoliberalismus nahestehend. Friedrich Hayek, eigentlich Vertreter der Österreichischen Schule, gab ebenfalls wichtige Impulse und übernahm umgekehrt Anregungen. Auch der erste Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard gilt als ein Vertreter ordoliberaler Ideen. Der Ordoliberalismus diente in der Bundesrepublik Deutschland neben der christlichen Soziallehre der CDU als Grundlage für die Soziale Marktwirtschaft.
Da die Schule nach dem verheerenden Zweiten Weltkrieg und dem etatistischen Jahrzehnt der 30er wieder eine liberale Wirtschaftspolitik verfolgte, bezeichnet man diesen „neuen“ Liberalismus auch als Neoliberalismus. Beide Bezeichnungen deuten aber auch auf die Abgrenzung zum klassischen Laissez-faire-Liberalismus hin.
In Deutschland befasst sich heute insbesondere das Freiburger Walter Eucken Institut mit Forschungen zum Ordoliberalismus.
Als Grund für die Notwendigkeit einer Rahmenordnung sieht der Ordoliberalismus die Tendenz eines vollständig liberalen Marktes, sich selbst aufzulösen. Anbieter schließen sich zusammen, bilden Kartelle und Preisabsprachen und können so den Markt diktieren (Vermachtung des Marktes). Schädigungswettbewerb kann das Übergewicht gegenüber Leistungswettbewerb erlangen. Die Aufgabe des Staates sei es folglich, einen Ordnungsrahmen zu entwickeln, der vor allem aus Kartell- und Wettbewerbsgesetzen besteht, Markttransparenz und freien Marktzugang fördert sowie für Preisniveaustabilität sorgen soll. Der Sozialgedanke und das Leistungsprinzip, der Ordnungsauftrag und der Dezentralismus sollen so miteinander ausgesöhnt werden. Das Ziel des Ordoliberalismus ist dabei nicht eine radikale Deregulierung, sondern eine De-Monopolisierung. Marktversagen ist im ordoliberalen Denkansatz überall dort möglich, wo versäumt wurde, rechtzeitig die richtige Ordo zu errichten - etwa bei einer fehlenden Entgelt-Festsetzung für die verbrauchende Nutzung von Gemeingütern wie der Umwelt (siehe auch Allmendeproblematik), oder bei unzureichenden Maßnahmen gegen die Kartellbildung. Das deutsche Kartellgesetz widerspricht beispielsweise insofern ordoliberalen Prinzipien, als es Politikern erlaubt, Fusionsverbote des Kartellamtes aufzuheben.
Da die Idealvorstellung des vollständigen Wettbewerbs (Polypol) laut dem Ordoliberalismus auf Angebots- und Nachfrageseite nicht möglich ist, wurde sie abgelöst durch die Vorstellung des funktionsfähigen Wettbewerbs. Diese kalkuliert mit ein, dass in einer dynamischen Wirtschaft innovative Unternehmer durch Neuerungen zunächst auch erhebliche Marktvorteile gewinnen können. Marktungleichgewichte können um solcher Innovationen willen in Kauf genommen werden, in der Erwartung, dass sie durch weiteren Wettbewerb abgebaut werden. Die Entstehung von stabilen Oligopolen oder Monopolen soll durch die ordoliberale Rahmengesetzgebung verhindert werden; zum kontrollierten, schrittweisen Abbau von Monopolen, die durch frühere ordnungspolitische Fehler entstanden sind, müssen Regulierungsbehörden installiert werden.
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