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Das Ordnungsamt oder die Ordnungsbehörde ist eine Polizeiverwaltungsbehörde, die die Aufgabe hat, die Sicherheit und Ordnung im gesellschaftlichen Miteinander sicherzustellen. Dazu gehören sowohl das Einwohnermeldewesen als auch die Verkehrsüberwachung und die Bußgeldeintreibung. In vielen Gemeinden, Städten und Landkreisen gehören auch die Ausländerbehörde, das Gewerbeaufsichtsamt oder die Bauaufsicht zum Ordnungsamt. In Hessen werden die Ordnungsämter als Ordnungspolizei bezeichnet. Die Änderung von Fahrzeugbeschriftungen wurde in einigen Gemeinden von so großem Protest begleitet, daß sie teilweise rückgängig gemacht wurde, da diese Bezeichnung wegen der historischen Belastung dieser Bezeichnung während der NS-Zeit nicht akzeptiert wurde. In NRW ist die Umbenennung von Ordnungsamt in Stadtpolizei angedacht.

Abzugrenzen von den Ordnungsbehörden ist die Vollzugspolizei, die jedoch bei Gefahr im Verzuge die Aufgaben der Ordnungsbehörden in eiligen Angelegenheiten übernimmt.

Die Trennung ist je nach Bundesland mehr oder weniger ausgeprägt. Während in Nordrhein-Westfalen eine strikte Abgrenzung praktiziert wird, ist die Grenze in Baden-Württemberg eher verwaschen. Dort wird auch von den Polizeibehörden und dem Polizeivollzugsdienst gesprochen, der Polizeivollzugsdienst untersteht aber auch den Weisungen und der Aufsicht durch die Polizeibehörden.

Siehe auch


Links


Konzept zur Einrichtung einer Stadtpolizei in Köln

Behörde (Deutschland) | Polizei- und Ordnungsrecht

 

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