Das Ordnungsamt oder die Ordnungsbehörde ist eine Polizeiverwaltungsbehörde, die die Aufgabe hat, die Sicherheit und Ordnung im gesellschaftlichen Miteinander sicherzustellen. Dazu gehören sowohl das Einwohnermeldewesen als auch die Verkehrsüberwachung und die Bußgeld
Abzugrenzen von den Ordnungsbehörden ist die Vollzugspolizei, die jedoch bei Gefahr im Verzuge die Aufgaben der Ordnungsbehörden in eiligen Angelegenheiten übernimmt.
Die Trennung ist je nach Bundesland mehr oder weniger ausgeprägt. Während in Nordrhein-Westfalen eine strikte Abgrenzung praktiziert wird, ist die Grenze in Baden-Württemberg eher verwaschen. Dort wird auch von den Polizeibehörden und dem Polizeivollzugsdienst gesprochen, der Polizeivollzugsdienst untersteht aber auch den Weisungen und der Aufsicht durch die Polizeibehörden.
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