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Ordination ist eine gottesdienstliche Handlung christlicher Kirchen, durch die Menschen (in katholischen, orthodoxen und in vielen Freikirchen nur Männer) zum geistlichen Amt gesegnet, geordnet und gesandt werden. Das Wort ist abgeleitet von lat. ordo, "(geistlicher) Stand". Das zentrale Segenszeichen in allen Ordinationsliturgien ist die Handauflegung. Sie wird schon im Neuen Testament (2. Tim. 1,6) als Geste der Vollmachtsübertragung erwähnt.

Römisch-Katholische Kirche


In der Katholischen Kirche ist ordinatio die offizielle lateinische Bezeichnung der sakramentalen Bestellung ("Weihe") zum Diakon, Presbyter ("Priester") und Bischof. Demgegenüber heißt die Bestellung zu den kirchlichen Unterämtern des Lektorats und Akolythats institutio, im Deutschen wiedergegeben mit "Beauftragung".

Evangelische Kirchen


Das deutsche Wort Ordination wird fast ausschließlich in der Evangelischen Kirche gebraucht. Trotz der Namensgleichheit wird es vom römisch-katholischen (und orthodoxen, alkatholischen und anglikanischen) Weihesakrament streng unterschieden, da es nicht die Zugehörigkeit zu einem besonderen Priesterstand begründen soll. Eine Trennung zwischen Priestern und Laien ist dem evangelischen Verständnis, das vom "allgemeinen Priestertum aller Getauften" (Luther) ausgeht, fremd. Dennoch hat die Theologie vom "allgemeinen Priestertum aller Getauften" keinen Eingang in die Evangelisch-Lutherischen Bekenntnisschriften gefunden. Vielmehr ist es die Segnung und Sendung zur öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung.

Evangelische Landeskirchen

Die Praxis der Ordination ist in den einzelnen evangelischen Landeskirchen der EKD und Bekenntnistraditionen unterschiedlich. Teils ist sie verbunden (und fast identisch) mit der Einführung in die erste Pfarrstelle, teils wird sie am Ende der letzten Ausbildungsphase (in der schon eine vorläufige Verkündigungs- und Sakramentsbeauftragung bestand) einzelnen Kandidaten oder auch einer ganzen Jahrgangsgruppe gemeinsam gespendet. In manchen lutherischen Kirchen können nur Ordinierte die Abendmahlsfeier leiten, vorläufige oder befristete Beauftragungen gibt es dort nicht.

Eine besondere Ordinations-Praxis hat die Evangelische Kirche im Rheinland. Diese Kirche versteht das "Priestertum aller Gläubigen" so, dass auch theologisch fortgebildete Laien und nicht-theologische Mitarbeiter (z.B. Jugendreferenten) ordiniert werden können.

Ähnlich ist es auch bei der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen. Auch dort können theologisch geschulte Laien ordiniert werden. In der Regel ist hier die erfolgreiche Teilnahme des kirchlichen Fernunterrichts (KFU), welche ein theologisches Fernstudium beinhaltet, Voraussetzung.

Der evangelische Ordinationsgottesdienst wird vom Dekan/in, Superintendenten, Regional- oder Landesbischof gehalten. Nach Schriftlesung und Predigt folgen in der Regel weitere Schriftworte, die sich auf das Hirten- und Predigtamt beziehen, darauf die Befragung des Kandidaten nach seiner Bereitschaft, schließlich das Ordinationsgebet mit der Handauflegung. Oft schließt sich die Feier des Abendmahls an.

Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche

In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) wird bis heute auch von Weihe gesprochen (altlutherisches Ordinationsformular). Abgeleitet wird das geistliche Amt in der SELK aus dem Apostolat und nicht aus dem Priestertum aller Getauften. Der Geistliche steht der Gemeinde gegenüber, weil im Vollzug der Verkündigung und der Sakramentsspendung er Christus repräsentiert (vgl. Lutherische Bekenntnisschrift Apologie der CA Artikel 13).

Literatur


  • Das Amt der Kirche. Eine Wegweisung herausgegeben von der Theologischen Kommission der SELK, Hannover 1999
  • Heubach, Joachim: Die Ordination zum Amt der Kirche. Arbeiten zur Geschichte und Theologie des Luthertums, Band II, Lutherisches Verlagshaus, Berlin, 1956

Siehe auch


Kirchenwesen | Kirchenrecht | Christlicher Geistlicher

Ordination | Ordination | Ordenação (religiosa) | Священство

 

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