Beim Zählen benutzt man Ordinalzahlen (auch Ordnungszahlen genannt), um die Position eines Elements in einer Folge anzugeben: "Erstes, zweites, drittes, ... Element". Sprachlich benutzt man dazu bestimmte Zahlwörter.
Der Mathematiker Georg Cantor beschrieb, wie man dieses Konzept innerhalb der Mengenlehre auf unendliche Mengen verallgemeinern kann und wie man mit transfiniten Ordinalzahlen rechnen kann.
Eine natürliche Zahl kann für zwei Zwecke benutzt werden: Zum einen, um die Anzahl der Elemente einer (endlichen) Menge zu beschreiben, und zum anderen, um die Position eines Elements in einer geordneten Menge anzugeben. Während diese beiden Konzepte für endliche Mengen übereinstimmen, muss man sie für unendliche Mengen unterscheiden. Die Beschreibung der Größe einer Menge führt zum Begriff der Kardinalzahl, während die Beschreibung der Position in einer geordneten Menge zu Ordinalzahlen führt, die hier beschrieben sind.
So definiert, sind natürliche Zahlen wohlgeordnet. Zum Beispiel hat die Zahl 4 die Elemente 0, 1, 2, 3, die als 0 < 1 < 2 < 3 geordnet werden. Man schreibt deshalb auch . Eine natürliche Zahl ist dabei kleiner als eine Zahl wenn ein Element von ist.
Für die gesamte Menge der natürlichen Zahlen setzt man:
Nun kann man zeigen, dass jede endliche wohlgeordnete Menge ordnungsisomorph zu (genau) einer natürlichen Zahl ist. Außerdem sind für eine wohlgeordnete Menge folgende Aussagen äquivalent: sie ist endlich; die umgekehrte Ordnung ist eine Wohlordnung; jede nichtleere Teilmenge hat ein größtes Element.
Dies liefert die Grundlage für die Verallgemeinerung der natürlichen Zahlen zu Ordinalzahlen, die als spezielle wohlgeordnete Mengen so gewählt werden, dass jede wohlgeordnete Menge ordnungsisomorph zu genau einer Ordinalzahl ist. Die folgende Definition verbessert Cantors Ansatz und wurde zuerst von John von Neumann angegeben:
Eine solche Menge ist automatisch wohlgeordnet aufgrund des Fundierungssaxioms, welches besagt: Jede nichtleere Menge hat ein Element , das disjunkt zu ist.
Die natürlichen Zahlen sind nach dieser Definition Ordinalzahlen. Zum Beispiel ist ein Element von und gleichzeitig eine Teilmenge. ist ebenfalls eine Ordinalzahl, die kleinste transfinite Ordinalzahl (größer als jede natürliche Zahl).
Die Elemente einer Ordinalzahl sind selbst Ordinalzahlen. Hat man zwei Ordinalzahlen und , dann ist ein Element von genau dann, wenn eine Teilmenge von ist, und es gilt dass entweder ein Element von , oder ein Element von , oder = ist. Damit sind Ordinalzahlen total geordnet bezüglich der Elementbeziehung. Es gilt sogar noch mehr:
Dies verallgemeinert das Wohlordnungsprinzip, dass jede Menge von natürlichen Zahlen wohlgeordnet ist, und erlaubt die freie Anwendung der transfiniten Induktion und der Beweismethode des "unendlichen Abstiegs" auf Ordinalzahlen.
Eine wichtige Feststellung ist, dass jede Ordinalzahl genau die Ordinalzahlen als Elemente hat, die kleiner sind als . Durch diesen Satz wird die mengentheoretische Struktur einer Ordinalzahl vollständig durch kleinere Ordinalzahlen beschrieben. Man benutzt diese Tatsache, um andere Aussagen zu beweisen, wie z. B., dass jede Menge von Ordinalzahlen ein Supremum hat, nämlich die Vereinigung aller Elemente von , welche selbst eine Ordinalzahl ist. Eine andere Folgerung ist der Satz, dass die Klasse aller Ordinalzahlen keine Menge, sondern eine echte Klasse ist. Der Beweis basiert auf dem Regularitätsaxiom, dass keine Menge sich selbst als Element enthält. Wäre die Klasse aller Ordinalzahlen eine Menge, dann wäre sie selbst eine Ordinalzahl, müsste sich also selbst enthalten. (Siehe auch das Burali-Forti-Paradoxon.)
Die erste transfinite Ordinalzahl ist die geordnete Menge aller natürlichen Zahlen, man bezeichnet sie mit ω. Veranschaulichen wir uns die Summe ω + ω: Wir schreiben die zweite Kopie als {0' < 1' < 2' < ...}, dann haben wir
Diese Menge ist nicht ω, denn in ω ist die 0 die einzige Zahl ohne Vorgänger, und ω + ω hat zwei Elemente ohne Vorgänger (0 und 0'). Die Menge 3 + ω sieht so aus:
Und nach einem weiteren Umbenennen sieht sie aus wie ω. Wir haben also 3 + ω = ω. Dagegen ist ω + 3
ungleich ω, denn 2' ist das größte Element von ω+3, aber ω hat kein größtes. Also ist die Addition nicht kommutativ. Man sollte nun erkennen können, dass z. B. ω + 4 + ω = ω + ω ist.
Die Ordinalzahl ω·2 sieht so aus:
Man erkennt, dass ω·2 = ω + ω ist. Dagegen sieht 2·ω so aus:
und nach Umbenennen sehen wir, dass 2·ω = ω ist. Also ist auch die Multiplikation von Ordinalzahlen nicht kommutativ.
Eines der Distributivgesetze gilt für Ordinalzahlen: R·(S+T) = R·S + R·T. Das kann man direkt aus den Definitionen ablesen. Jedoch gilt das andere Distributivgesetz nicht allgemein, denn z. B. ist (1+1)·ω = 2·ω = ω, aber 1·ω + 1·ω = ω + ω.
Das neutrale Element der Addition ist die 0, das neutrale Element der Multiplikation ist die 1. Keine Ordinalzahl außer 0 hat ein Negatives (ein additiv inverses Element), also bilden die Ordinalzahlen mit der Addition keine Gruppe, und erst recht keinen Ring.
Es gibt Ordinalzahlen, die nicht mit einer endlichen Anzahl von Rechenoperationen (Addition, Multiplikation, Potenzierung) von ω aus erreichbar sind. Die kleinste von ihnen nennt man ε0. Sie ist immer noch abzählbar, aber es gibt auch überabzählbare Ordinalzahlen. Die kleinste überabzählbare Ordinalzahl ist die Menge aller abzählbaren Ordinalzahlen, und wird mit ω1 bezeichnet.
Die topologischen Räume ω1 und ω1+1 werden in Büchern oft als Beispiel einer nicht abzählbaren Topologie genannt. Zum Beispiel gilt im Raum ω1+1, dass das Element ω1 im Abschluss der Teilmenge ω1 liegt, aber keine Folge in ω1 gegen das Element ω1 konvergiert. Der Raum ω1 ist erst-abzählbar, aber nicht zweit-abzählbar, und ω1+1 ist keins von beiden.
Einige Grenz-Ordinalzahlen können verwendet werden, um die "Größe" von Mengen anzugeben. Man nennt sie Kardinalzahlen.
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