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Eine Ordensschwester ist Mitglied eines weiblichen Ordens. Eine Ordensschwester weiht ihr Leben Gott und dem Dienst an den Menschen. Sie ist durch Gelübde an Gott, die Kirche und ihre Gemeinschaft gebunden und ihrer Oberin (evtl. Äbtissin, Priorin) unterstellt.

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Ordensschwestern werden oft Nonnen genannt. Eigentlich bezeichnet der Begriff Nonne jedoch nur eine in Klausur lebende Angehörige der monastischen Orden.

Die männliche Entsprechung zur Nonne ist der Mönch.

Merkmal ist das Leben nach den Evangelischen Räten (= Ratschläge des Evangeliums):

  • Armut (Verzicht auf persönlichen Besitz)
  • Ehelosigkeit (Verzicht auf Ehe und Familie)
  • Gehorsam (Bindung an eine Lebensform nach den Evangelischen Räten und an das Leben unter der Führung eines Ordensoberen nach einer Ordensregel)

Keine Ordensschwestern sind die ohne Gelübde auf Beginenhöfen lebenden Beginen und die evangelischen Diakonissen. siehe auch: Frauenorden

Kloster und Orden (römisch-katholisch)

Frauenorden

 

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