Hl.Bonaventura.jpg: Der Heilige Bonaventura tritt dem Franziskanerorden bei (1628)]] Eine Ordensgemeinschaft oder Orden (lat. ordo: Ordnung, Stand) ist eine durch eine Ordensregel verfasste, meist geistliche, Lebensgemeinschaft von Männern oder Frauen.
Ein christlicher Orden ist die Gemeinschaft von Männern (Mönchen, Patres bzw. Brüdern) oder Frauen (Nonnen, Schwestern), die Gelübde abgelegt haben. Sehr verbreitet im Lebensstil der verschiedenen Orden sind die Dach- und Tischgemeinschaft in einem Konvent oder Kloster, die Stundengebete, eine Ordenstracht, der Gehorsam gegenüber einem Oberen (Abt, Prior), etc.
Mit dem ursprünglich aus dem Kirchenrecht stammenden Begriff wurden später auch nichtchristliche Gemeinschaften als Orden bezeichnet, insbesondere im Bereich der Esoterik.
Um 320 gründete dann Pachomios (um 292 - 346) in Oberägypten das erste christliche Kloster.
Basilius von Caesarea verfasste um 350 in Anlehnung an Pachomios' "Engelsregel" eine Mönchsregel, die heute noch für die Klöster der Orthodoxen Kirche gilt und die auch die Basis für die Benediktinerregel von Benedikt von Nursia war.
In der westlichen Kirche unterscheidet man heute sechs Grundformen des Ordenslebens:
Der älteste große Orden im Abendland sind die Benediktiner (gegründet im 5. Jahrhundert). Im Mittelalter und in der Neuzeit erfolgten zahlreiche weitere Ordensgründungen.
Fast alle Orden entstanden durch Ordensgründer, die Begeisterte für ihre Ideen und ihren Lebensstil fanden, eine Ordensregel aufstellten und diese vom Papst oder dem zuständigen Bischof bestätigen ließen.
Es gibt katholische Orden, evangelische Gemeinschaften und Kommunitäten, Ritterorden, etc. Siehe auch Liste der Ordensgemeinschaften
In der Katholischen Kirche werden die Orden nach Männer- und Frauenorden unterschieden.
In beiden Sparten gibt es Orden, Kongregationen, Säkularinstitute und Gesellschaften Apostolischen Lebens.
Viele Orden sind alte Gemeinschaften, wie z. B. die Prämonstratenser, Benediktiner, Deutscher Orden oder die Augustiner Chorherren. In diesen Orden legen die Mitglieder eine feierliche Profess ab.
Kongregationen sind in der Regel jüngeren Datums. Dies sind Gemeinschaften wie die Borromäerinnen oder die Spiritaner. Ihre Mitglieder haben zwar, wie auch die Orden, Ewige Gelübde, jedoch keine Feierlichen Gelübde, sondern Einfache Gelübde.
Die Gesellschaften Apostolischen Lebens unterscheiden sich kaum von einer Kongregation. Lediglich die Tatsache, dass sie keine Gelübde ablegen, sondern jedes Jahr ein Versprechen, was den Gelübden jedoch inhaltlich gleichkommt, ablegen. Damit diese Versprechen jedoch nicht jedes Jahr öffentlich und ausführlich begangen werden müssen, legen die Mitglieder dieser Gemeinschaften nach einigen Jahren die endgültigen zeitlichen Versprechen ab. Eine Typische Gesellschaft des Apostolischen Lebens sind die Vinzentinerinnen und die Pallottiner.
Weitere Gemeinschaftsformen in der katholischen Kirche sind z.B. Säkularinstitute. In Säkularinstituten lebt jedes Mitglied für sich alleine und unerkannt in der Gesellschaft. Entsprechend diesem Grundsatz, besitzen die Mitglieder der Säkularinstitute auch keine äußeren Erkennungszeichen. Es handelt sich hierbei um eine Form des Ordens, der nach dem zweiten Vatikanum entstand.
In den evangelischen Kirchen gibt es nur noch wenige ordensähnliche Gemeinschaften. Nach der Reformation haben die Evangelischen Stifte mit sogenannten Stiftsdamen die Tradition ihrer Klöster in neuer Form weitergeführt. Hier sind beispielsweise die Lüneklöster (Kloster Lüne, Kloster Wennigsen, ...), die von der Klosterkammer in Hannover verwaltet werden, zu nennen.
Die Diakonissenhäuser boten und bieten Frauen einen Zusammenhalt, wie sie auch aus Ordensgemeinschaften mit stark karitativer und diakonischer Ausrichtung bekannt sind. Solche Gemeinschaften entstanden vornehmlich im 19. Jahrhundert.
Neugründungen, zumeist im 20. Jahrhundert, wie die Communität Casteller Ring und die Communität Christusbruderschaft Selbitz, führen die Tradition der Ordengemeinschaften auch in der Evangelischen Kirche weiter.
Diese Entwicklungen sind zumeist in den lutherisch geprägten Kirchen entstanden. Die Reformierte Kirche kennt fast keine Ordengemeinschaften.
In der Anglikanischen Kirche gibt es eigene Ordensgemeinschaften. Viele sind von den Franziskanern inspiriert.
Die orthodoxe Kirche kennt ausschließlich Mönchsorden, allerdings sind diese nicht mit Orden im Sinne des westlichen Christentums vergleichbar, da jedes Kloster eine rechtlich selbstständige Organisation darstellt. Grundlage des orthodoxen Mönchtums bildet in den meisten Fällen die Ordensregel des Basilius von Caesarea oder die des Theodor Studites. Für Theologie und Spiritualität des orthodoxen Christentums sind die Klöster von überragender Bedeutung. Da die orthodoxe Kirche den Pflichtzölibat nur für Bischöfe, nicht aber für Priester kennt, kommen für das Bischofsamt ausschließlich Mönche in Frage, so dass deren Rolle innerhalb der Kirche auch institutionell sehr stark gewichtet ist.
Ab dem 12. Jahrhundert entstanden innerhalb der islamischen Mystik (Sufismus) hunderte von Ordensgemeinschaften, sogenannte Tariqas; eine Liste hierzu siehe unter Sufiorden im Hauptartikel über den Sufismus.
Siehe "Mönchtum" unter Buddhismus.
Ordensgemeinschaften gibt es im Hinduismus seit dem 8.Jh. n.Chr. Der älteste Orden wurde von dem Philosophen Shankara gegründet.
siehe Hinduistische Orden
Es gibt auch neuzeitliche naturreligiöse Gemeinschaften, die bei den Wicca bzw. Hexen als Coven bezeichnet werden.
Weitere Gemeinschaftsformen der Heiden sind zumeist an der Religion der Kelten orientiert: Druidenorden, Bardenorden, Clan, etc.
So genannte freifliegende Gemeinschaften besitzen keine gesonderte Bezeichnung, verbinden aber mehrere Elemente germanischer, keltischer oder schamanischer Reiligiösität bzw. auch Anteile anderer Religionen miteinander.
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