Opus (Mehrzahl Opera, Abkürzung op.) ist die lateinische Bezeichnung für ein Werk, insbesondere eines Komponisten oder eines anderen schöpferischen Künstlers. Es kann auch das Gesamtwerk einer Person gemeint sein. „opp.“ steht für die Mehrzahl Opera und wird gelegentlich bei der Nennung mehrerer Opusnummern verwendet. „op. posth.“ meint „opus posthumus“ und bezeichnet eine Werksnummer, die nach dem Tode des Künstlers vergeben wurde.
Fortlaufende Opuszahlen wurden von Musikverlegern zur Bezeichnung der im Druck erschienenen Werke eines Komponisten eingeführt. Zu den ersten Komponisten, deren Kammermusikwerke bis heute anhand ihrer originalen Opuszahlen identifiziert werden, gehören Corelli und Händel. Aus dieser Zeit stammt auch der Brauch, mehrere Kammermusikwerke gleicher Besetzung in einem Opus zusammenzufassen: bei Corelli zwölf Sonaten, von Händel bis zum frühen Beethoven (Quartette op. 18) in der Regel sechs Werke.
Auch Haydn und Mozart veröffentlichten ihre Streichquartette unter Opuszahlen, während die für bestimmte Anlässe geschriebenen Orchesterwerke, Messen, Opern usw. erst viel später im Druck erschienen und heute durch nachträglich erarbeitete Werkverzeichnisse (z. B. Köchelverzeichnis) erschlossen werden. Erst Beethoven brachte einen so hohen Anteil seiner Produktion bei Verlegern unter, dass sein Gesamtwerk – mit Ausnahme der posthum katalogisierten „Werke ohne Opuszahl“ (WoO) – bis heute anhand der originalen Opuszahlen bezeichnet wird.
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