Die Operation Earnest Will (dt. etwa: Aufrichtiger Wille) war eine militärische Operation zum Schutz von kuwaitischen Öltankern vor iranischen Angriffen im persischen Golf während des Tankerkrieges im Ersten Golfkrieg. Die Operation verlief vom 24. Juli 1987 bis zum 26. September 1988 und wurde vom United States Central Command geplant und durchgeführt. Neben Marine-Einheiten, die dem direkten Schutz der Tanker dienten, waren parallel auch Helikopter und Überwachungsflugzeuge anderer Teilstreitkräfte mit der Aufklärung der iranischen Vorgehensweise beauftragt.
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Bereits auf der ersten Fahrt lief die MV Bridgeton (unter kuwaitischer Flagge benannt als al-Rekkah) auf eine Seemine, dass doppelwandige Schiff konnte seine Fahrt jedoch fortsetzen. Die Eskorten, drei US-Kriegsschiffe ohne wesentlichen Schutz gegen Seeminen, folgten nun im Kielwasser des Tankers. Die groß angelegten Angriffe auf die Tanker ließen in den darauffolgenden Wochen nach, da der Iran offensichtlich eine direkte Konfrontation mit den USA vermeiden wollte. Die US Navy schleppte nach dem Zwischenfall drei Minensuchboote in den Golf, außerdem setzte sie Helikopter zur Minenräumung ein. Zusätzlich setzten die Marinen von Großbritannien, Belgien, den Niederlanden, Frankreich und Italien Minenräumer im Golf ein. Dies geschah auf Bitten der USA. Nachdem die Länder anfangs zögerten, sich in den Konflikt hineinziehen zu lassen, entschieden sie sich, an der Minenräumung teilzunehmen, nachdem ein unter panamaischer, also neutraler, Flagge laufender Frachter im Golf von Oman auf Minen gelaufen waren.
Im Rahmen der parallel laufenden, aber geheimen Operation Prime Chance wurden zur Aufklärung Spezialeinheiten in die Region gebracht, unter anderem das 160th Special Operations Aviation Regiment (Airborne), das mit Hughes MH-6 Little Birds Aufklärungseinsätze flog. Außerdem wurden bewaffnete Helikopter zum Schutz der Minenräumer abgestellt. Die Helikopter, die der US Army gehören, wurden auf Schiffen der Navy stationiert und von Sikorsky SH-60 Seahawk der Navy auf ihre Ziele eingewiesen. Später wurden von der Kuwait Oil Tanker Company zwei Schuten angemietet, die als Basis für die Heeresflieger dienten.
Die nächste Welle von Angriffen begann am 15. Oktober, als ein iranischer Seezielflugkörper Silkworm aus chinesischer Produktion, den umgeflaggten Supertanker Sea Isle City traf, der im Hafen lag, und 18 Seeleute verwundete. Daraufhin wurden in einer Nimble Archer (dt.: flinker Bogenschütze) genannten Operation von den vier Zerstörern, USS John Young (DD-973), USS Hoel (DDG-13), USS Kidd (DDG-993) und USS Leftwich (DD-984), ein Angriff auf zwei iranische Ölplattformen gestartet. Um 13.40 Uhr wurde eine Warnung an die Plattformen gefunkt, dass 20 Minuten später ein Angriff beginne. Um 14.00 Uhr griffen je zwei Schiffe eine Plattform mit ihren 5-Zoll-Geschützen an, wobei die eine komplett, die andere zu 90% zerstört wurde.
Während die Angriffe auf Tanker neutraler Nationen, wenn auch in reduziertem Umfang, weitergingen, stoppte die Operation Earnest Will die Angriffe auf die umgeflaggten Tanker. 1988 wurde die Situation im Golf immer angespannter, denn inzwischen operierten acht lokale und zehn internationale Marinen dort. Nachdem die USS Samuel B. Roberts (FFG-58) im April nach einer Konvoifahrt auf dem Rückweg nach Bahrain auf eine Mine gelaufen war, wurde die iranische Marine in der Operation Praying Mantis von der US Navy in einer eintägigen Seeschlacht geschlagen. Aus der steigenden Spannung resultierte auch der Abschuss eines iranischen zivilen Airbus A300 durch das amerikanische Kriegsschiff USS Vincennes (CG-49) mit 290 Opfern. Die letzte Eskortmission fand am 26. September 1988 durch die USS Vandegrift (FFG-48) statt, also mehrere Monate nach dem offiziellen Waffenstillstand.
1992 reichte Iran eine Klageschrift beim Internationale Gerichtshof ein, der die Angriffe auf die Ölplattformen unter Operation Nimble Archer (als auch unter der später stattfindenden Operation Praying Mantis) im Rahmen des 1955 zwischen den Parteien geschlossenen Treaty of Amity, Economic Relations and Consular Rights between the United States of America and IranText des Abkommens nachzulesen unter: http://www.parstimes.com/law/iran_us_treaty.html (dt.:Abkommen über freundschaftliche und wirtschaftliche Beziehungen und konsularische Rechte zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Iran) klären sollte. Das zugehörige Verfahren lief unter dem Namen Oil Platforms (Islamic Republic of Iran v. United States of America).
Am 6. November 2003 fällte der Internationale Gerichtshof ein Urteil über die Rechtmäßigkeit der Angriffe. Dabei wurde mit 14:2 Stimmen entschieden, dass die Operation keine Notwendigkeit für die Wahrung der essentiellen Sicherheitsinteressen der Vereinigten Staaten laut Artikel XX, Absatz 1 (d) des Abkommens, hatte. Dieser Absatz erlaube lediglich kriegerische Handlungen aus direkten Selbstverteidigungsinteressen. Da jedoch nicht eindeutig nachgewiesen worden war, dass die gegen die Sea Isle City gestartete Rakete dem Iran zugeschrieben werden konnte, wurde eine Notwendigkeit zur Selbstverteidigung von den Richtern verneint. Trotzdem wurde die Forderung des Iran nach Reparationszahlungen abgewiesen, da die Operation kein Bruch der Verpflichtung zu freiem Handel zwischen den Territorien der Parteien nach Artikel X, Absatz 1, darstelle. Dies wurde damit begründet, dass die Plattformen zum Zeitpunkt der Operation repariert wurden und daher kein Öl förderten, das an die USA hätte verkauft werden können. Mit 15:1 Stimmen wurde eine Gegenklage der USA abgewiesen, die Entschädigungen für Angriffe auf Tanker nach ebendiesem Artikel forderte. Die Begründung lautete, dass keines der Schiffe Handel zwischen Iran und den USA trieb. Der grundsätzliche Einwand der USA, der Iran mache die Schifffahrt im Golf unsicher, wurde ebenfalls nicht anerkannt.
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