E-Business.PNG Als Elektronischer Handel (auch Internetverkauf, Elektronischer Marktplatz, Virtueller Marktplatz, E-Commerce, E-Business) wird der virtuelle Einkaufsvorgang via Datenfernübertragung innerhalb der Distributionspolitik des Marketing bezeichnet. Hierbei wird über das Internet eine unmittelbare Handels- oder Dienstleistungsbeziehung zwischen Anbieter und Abnehmer abgewickelt. Im weiteren Sinne umfasst er jede Art von geschäftlicher Transaktion, bei der die Transaktionspartner im Rahmen von Leistungsanbahnung, -vereinbarung oder -erbringung elektronische Kommunikationstechniken einsetzen. Der in der Literatur hierfür häufig zu findende Begriff des Electronic Business wurde durch eine IBM-Werbekampagne in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts populär.
== Der Begriff des Onlineshop ist hierbei die eingedeutschte englische Bezeichnung für den Warenvertrieb durch die Internetpräsenz eines Händlers. Weitere Bezeichnungen für die organisatorische Umsetzung sind Webshop und E-Shop (für Elektronik-Shop) bzw. selten verdeutscht E-Laden.
Die Besonderheiten beim Elektronischen Handel gegenüber den traditionellen Vertriebskanälen sind die enorme Flexibilität auf der Angebotseite, sowie eine erhebliche Reduktion der Transaktionskosten mit Geschäftspartnern. Es werden beispielsweise auch Reise- oder Telefonkosten in der Kundenakquisition und Leistungspräsentation gesenkt. - Die räumlichen Distanzen sind bei physischen Leistungen dennoch zu überwinden und erfordern entsprechende Logistikkapazitäten.
Aufgrund der mittlerweile überaus hohen Marktdurchdringung von Internetanschlüssen in Deutschland, gerade auch unter Privathaushalten, hat sich der E-Commerce hier im C2C und B2C Markt zunächst über Online-Auktionsplattformen durchgesetzt. Bei institutionellen Geschäftspartnern im B2B Markt werden Ausschreibungen und Geschäftsanbahnungen ebenfalls immer häufiger via Internet abgewickelt und einige Großunternehmen lassen bereits keine Lieferanten mehr zu, die sich nicht auf diesem Weg an der Vergabe beteiligen.
Im industriellen Bereich kann der Anbieter so im direkten Kontakt mit dem Kunden technische Spezifikationen, Lieferwünsche und nicht selten auch eine geforderte Kooperation mit anderen Anbietern abfragen, in seine Datenbank oder CAD/CAM/CAQ-Systeme zur Planung übertragen und in kürzester Zeit maßgeschneiderte Angebote, ohne Außendienstbesuch oder aufwändige erstellen.
Dieses Absatzmedium gewinnt aufgrund der hohen Verfügbarkeit des Internet in Europa zunehmend an Bedeutung für den Konsumgüterverkauf und wird ebenfalls punktuell für Folgegeschäfte im Investitionsgüterverkauf angewendet.
Heute versteht man unter Elektronischem Handel in der Regel alle Methoden der Abwicklung von Geschäften und administrativer Vorgänge über elektronische Kanäle, wobei das Internet oder zumindest die im Internet verwendeten Techniken und Protokolle eine wesentliche Rolle spielen und die Informationstechnologie gemeinhin als Voraussetzung angesehen wird. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist die Aufhebung von Medienbrüchen, wie sie in der konventionellen Geschäftsabwicklung typisch sind. Zudem sollen die Eingriffe von Menschen in den Geschäftsablauf auf das notwendige Minimum reduziert werden. Man spricht in diesem Fall von Straight Through Processing. Dazu ist aber eine weitgehende Integration der Geschäftsfunktionen erforderlich.
Verknüpft man zu diesem Zweck Anwendungssysteme aus unterschiedlichen Funktionsbereichen oder über Unternehmensgrenzen hinweg, handelt es sich um ein klassisches Anwendungsfeld von Enterprise Application Integration (EAI). Enterprise Content Management (ECM) wird als eine der Basistechnologien für E-Business angesehen.
Im Rahmen der Institutionenökonomik spielen die Transaktionskosten eine wichtige Rolle. Das Internet kann Kosten einer Transaktion in der Such- und Anbahnungsphase senken. Auch in der Abwicklungsphase bestehen Chancen zu Senkung der Transaktionskosten. Insgesamt sinken die Kosten für Markttransaktionen und die Koordination über Märkte wird vorteilhafter.
Die Vorteile für Unternehmen können sein:
Nachdem die große E-Business-Euphorie der 1990er Jahre, während der eine Vielzahl von Marktplätzen entstand, mittlerweile verflogen ist, geht man jetzt allgemein davon aus, dass nach einem Konzentrationsprozess nur wenige große Marktplätze überleben werden. Daneben dürften sich jedoch zunehmend auch noch spezialisierte Nischenanbieter etablieren.
Heute hat sich die Situation deutlich geändert: die Technologie, um einen elektronischen Marktplatz zu realisieren, ist sehr viel günstiger geworden. Hinzu kommt der Trend, verschiedene Angebote über genormte Schnittstellen (APIs) miteinander zu vernetzen, so dass ein gemeinsamer Marktplatz mit hoher Angebotsdichte entsteht (z.B. Amazon-Marketplace). Vormals eigenständige Marktplätze werden überdies zunehmend in übergreifende Portallösungen integriert.
Logischerweise gibt es auch elektronisch gestützte Geschäftsprozesse von anderen Kategorien, beispielsweise Verbraucher zu öffentlichen Verwaltung in Form der elektronischen Steuererklärung, aber die Abkürzung A2C oder andere der oben aufgeführten Kombinationen sind (noch) nicht allgemein verbreitet.
Moderne Onlineshops bieten dem User nicht nur die Möglichkeit das Produkt zweidimensional zu betrachten und ein paar technische Daten zu lesen. Im Bereich hochwertiger Konsumgüter werden mitunter auch dreidimensionale Produktabbildungen visualisiert. Die Wahrnehmung des Kunden soll möglichst nah an die Realität geführt werden. Hierzu finden häufig auch Sound-Animationen Anwendung sowie Konfigurationsprogramme, mit denen das Produkt in Farbe, Ausstattung und Design oft an die individuellen Vorstellungen des Kunden angepasst werden kann. Der Hersteller bzw. Anbieter gewinnt auf diese Weise zusätzlich wertvolle Informationen über Kundenpräferenzen.
Besonders bekannte Formen des Internethandels sind Buch- und Musikversand und Internetauktionen. Im Zuge des Internetbooms gegen Ende der 1990er Jahre des 20. Jahrhunderts gewannen Onlineshops mehr und mehr an Bedeutung. Internethändler haben den Vorteil, dass sie keinen physischen Verkaufsraum brauchen, dieser steht virtuell als Internetseite zur Verfügung. Auch brauchen Onlineshops häufig keinen oder nur wenig Lagerraum, da sie eine Lieferung oft direkt vom Erzeuger veranlassen können (Drop Shipping) bzw. die Waren je nach Bedarf bestellen können. Die eingesparten Festkosten können dann an den Verbraucher weitergegeben werden. Sogar Internetbuchhändler, die in Deutschland der Buchpreisbindung unterliegen, welche Rabattaktionen verbietet, haben den Vorteil durch die Übernahme der Versandkosten dem Kunden bei gleichem Preis den Gang zum Buchladen zu ersparen. Hier spricht man vom klassischen Versandhandel. Bei digitalen Produkten wie Musikdateien, Software oder Onlinebüchern kann der Kunde nach dem Kauf das Produkt direkt herunterladen. Der physische Versand entfällt in diesem Fall und der Kunde kann seinen Einkauf sofort nutzen.
Gewinner dieses Trends sind neben den Onlineshops vor allem Logistikunternehmen und Zustelldienste, während Klein- und Einzelhändler oft die Verlierer dieses Wandels sind. Auch die IT-Branche profitiert indirekt durch höhere Auftragszahlen für die technische Bereitstellung und Wartung der Onlineshops vom Wachstum des Internethandels.
Das Shopsystem kann sowohl Datenbank-basiert und dynamisch als Webanwendung auf einem Webserver installiert werden als auch durch statische HTML-Seiten. Derzeit gibt es ca 200 Shopsoftwareanbieter allein in Deutschland. Dabei unterscheiden sich die Anbieter in der Ausrichtung ihres Angebotes in der Orientierung auf unterschiedliche Zielgruppen. Es gibt Software zum kleinen Preis für den Massenmarkt und Anbieter die sich darauf spezialisiert haben Software individuell gezielt den Anforderungen entsprechend zu erstellen bzw optimieren.
Die meisten E-Shop-Systeme besitzen folgende grundlegende Softwarekomponenten:
Zunehmend werden E-Shops mit Live Support Systemen ausgestattet, um Absprungraten zur verringern bzw. die Beratung und den Verkauf zu unterstützen.
Neben der Zielgruppenorientierung einzelner Softwareanbieter unterscheiden sich Shopsysteme auch in der verwendeten Technologie. Hierbei wird unterschieden zwischen webserverbasierter Applikationen und solchen die erst lokal statische Seiten erzeugen, welche dann auf den Web-Server geladen werden und mit Hilfe von Javascript auf Seiten des Users über den Browser die Warenkorbfunktion zur Verfügung stellen.
Eine zusätzliche Variante eines Online-Shops besteht in der Möglichkeit, den Betrieb zunächst einem Internet-Service-Provider zu übertragen. Vergleichbar mit großen Einkaufszentren, in denen Läden von einzelnen Betreibern gemietet werden, die dann die bereits bestehende Infrastruktur nutzen, wird diese Art von Angebot als ‘Shopping-Mall-Konzept’ bezeichnet. Jeder einzelne Shopbetreiber erhält sein Online Shopsystem, das im Hintergrund an eine Softwarequelle gekoppelt ist. Dies hat den großen Vorteil den ständig fortschreitende Anforderungen an die Softwarefunktionen durch dieses Source-Sharing-Prinzip zu begegnen.
Das Teledienstgesetz (TDG) legt in diesem Zusammenhang neben dem Herkunftslandprinzip (§ 4) sämtliche Pflichtangaben für Betreiber von, auch nur geringfügig gewerblich betriebenen Internetseiten fest (§ 6) und regelt diese Verantwortlichkeiten im Unternehmen (§ 8–11).
Bei online geschlossenen Verträgen ist oft nicht klar ersichtlich, welches Recht anzuwenden ist. Bei einem elektronisch geschlossenen Kaufvertrag könnten zum Beispiel das Recht des Landes, in dem der Käufer seinen Sitz hat, das des Landes, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat oder das des Landes, in dem sich der Server befindet, in Frage kommen. Das Recht des E-Business ist ein sogenanntes "Querschnittsrecht". Die Rechtsunsicherheit bedeutet jedoch keineswegs, dass im Bereich des E-Business eine rechtsfreie Zone herrscht. Viel mehr finden Regularien des internationalen Rechts (IPR) (in Deutschland z.B. geregelt im EGBGB) Anwendung.
In der Bundesrepublik sind die europarechtlichen Bestimmungen zum e-commerce in das BGB integriert worden und finden sich dort im Allgemeinen Teil und bei den Vorschriften zum Verbraucherschutz. Die technische Seite des E-Commerce wird im Mediendienstestaatsvertrag (MdStV) der Länder und im Teledienstegesetz (TDG) des Bundes, die sich inhaltlich kaum unterscheiden, geregelt.
Um die Transaktionen zu vereinfachen, herrscht innerhalb der EU bei vertraglichen Schuldverhältnissen grundsätzlich Rechtswahlfreiheit der Parteien, vgl. Artikel 3 EVÜ bzw. in Deutschland Artikel 27ff EGBGB. Eine Ausnahme hiervon stellen u.a. Verbraucherverträge dar, für die festlegt ist, dass dem Verbraucher durch eine Rechtswahl nicht der Schutz zwingender Bestimmungen seines Aufenthaltsstaats entzogen darf, wenn dem Vertragsschluss z.B. ein ausdrückliches Angebot oder eine Werbung im Aufenthalts- und Handlungsstaat des Verbrauchers vorausgeht, vgl. Artikel 5 EVÜ bzw. Artikel 29 EGBGB.
Im B2B-Bereich wird zur Vereinfachung oft das Recht des Verkäufers vereinbart. Das Recht des Käuferlandes miteinzubeziehen erwiese sich als kompliziert, der Händler müsste sich somit in der EU mit 25 unterschiedlichen Rechtsprechungen auseinandersetzen, die obendrein zum größten Teil in fremden Sprachen verfasst sind. Doch auch das Herkunftslandsprinzip erweist sich nicht als ideal: der Käufer kennt meist nicht das Recht des anderen Landes und kann dadurch nicht ohne weiteres seine Interessen vertreten. Darüber hinaus sind die Rechtsprechungen der einzelnen Länder oftmals unterschiedlich und übervorteilen Händler einzelner Nationen gegenüber anderen. Theoretisch hat jedes Land die Möglichkeit seine Rechtsprechung entsprechend abzuändern, um die eigene Wirtschaft zu stärken. Um die Chancengleichheit zu wahren und die Transaktionen zu vereinfachen ist ein einheitliches europäisches Wettbewerbsrecht ein wichtiges Ziel.
Trotz dieser Schattenseiten bringt der grenzüberschreitende Internethandel natürlich viele Vorzüge. Viele Artikel beispielsweise werden nur in bestimmten Ländern angeboten. Mit Hilfe spezieller Suchmaschinen kann der potentielle Kunde nun die gesuchten Produkte aufspüren und sogar die Angebote der Händler in den verschiedenen Ländern vergleichen. Teilweise fallen nicht nur die Preise einzelner Produktgruppen unterschiedlich aus sondern auch die Mehrwertsteuersätze, so dass sich trotz der erhöhten Portokosten eine Bestellung im Ausland als sehr lohnend erweisen kann. Innerhalb von der EU wird der Käufer nicht mit Zöllen belastet, so dass die reellen Kosten transparent bleiben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der grenzüberschreitende Elektronische Handel zwar durch bestimmt rechtliche Unsicherheiten etwas gebremst wird, aber ein großes Entwicklungspotential bietet. Ein einheitliches europäisches Recht das die Interessen des Verbrauchers noch besser berücksichtigt wird langfristig sicherlich für ein weiteres Wachstum sorgen.
Die Studie zeigt deutliche Unterschiede, was das Einkaufsverhalten zwischen männlichen und weiblichen Kunden betrifft. Frauen verbringen demnach weniger Zeit im Internet, liegen aber beim Online-Kauf dennoch vorne. Männer kaufen dagegen häufiger bei Auktionen und ausländischen Online-Shops. Die größte Lust am virtuellen Einkaufsbummel haben einkommensstarke Frauen mit einem Einkommen von mehr als 3.000 Euro netto. Vor allem Reisen, Uhren, Schmuck und Mode stehen dabei in der Gunst ganz oben. Während für Männer günstige Preise wichtig sind, legen Frauen größeren Wert auf Qualität der Ware und Kundenservice. Eindeutig vorne liegen Männer beim Online-Banking, Online-Brokerage und der sonstigen Abwicklung von Aktiengeschäften im Internet. Bei der Untersuchung wurden 264 Online-Händler und 1020 Privatpersonen befragt.
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