Als Oldenburger Baby wurde der neugeborene Junge Tim, ein Kind mit Down-Syndrom (Trisomie 21) bekannt, der am 6. Juli 1997 in der 25. Schwangerschaftswoche in der Städtischen Frauenklinik Oldenburg abgetrieben wurde, den Eingriff jedoch überlebte, obwohl er erst mehrere Stunden nach der unerwarteten Lebendgeburt medizinisch versorgt wurde. Er wurde zu einem Symbol in der Debatte um späte Schwangerschaftsabbrüche und ihre rechtlichen und ethischen Konsequenzen.
1997 war es noch nicht üblich, bei Kindern, die an der Grenze zur Lebensfähigkeit oder darüber hinaus abgetrieben werden sollen, vor der Geburtseinleitung präventiv einen Herzstillstand durch eine Kaliumchlorid-Injektion herbeizuführen. Es wurde davon ausgegangen, dass die Kinder die Geburt nicht überleben und unter den Wehen versterben würden. Tim jedoch kam nach der künstlichen Einleitung mit Prostaglandin unter der Aufsicht eines Assistenzarztes der gynäkologischen-geburtshilflichen Station lebend mit einem Gewicht von 690 g bei einer Größe von 32 cm zur Welt.
Da das Ziel des Eingriffs der Tod des Kindes war, wurde das Frühgeborene rund zehn Stunden (Quelle: Focus) ohne medizinische Versorgung belassen. Erst als deutlich wurde, dass der Junge nicht sterben würde, seine Körpertemperatur war auf 28° C gesunken, bekam er ärztliche Hilfe.
Tim ist im Vergleich zu der Mehrheit reif geborener Kindern mit Down-Syndrom schwerstbehindert, was auf den Schwangerschaftsabbruch und die fehlende medizinische Versorgung nach der Frühgeburt zurückgeführt wird. Insbesondere sein Gehirn, seine Augen und die Lungen wurden schwer geschädigt, mehrere Operationen waren nötig und der Junge entwickelte Autistische Züge.
Nach einer zweiwöchigen Delfintherapie im Jahr 2003 zeigte er deutliche Fortschritte im motorischen Bereich und Verbesserungen bei der Nahrungsaufnahme und der Nutzung der Lautsprache. Seit 2004 besucht Tim eine heilpädagogische Schule.
Die leiblichen Eltern des Kindes reichten Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen die Geburtsklinik und den behandelnden Arzt ein und gaben an, nicht über die Möglichkeit informiert worden zu sein, dass das Kind den Schwangerschaftsabbruch in diesem Stadium der Schwangerschaft überleben könnte. Von seiten der Klinik wurde dieser Vorwurf abgestritten. Auch der Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe (CDU) erstattete Strafanzeige mit der Begründung, dass zu prüfen sei, ob überhaupt eine Indikation für den Abbruch vorgelegen habe und wies unabhängig davon auf die ärztliche Behandlungspflicht hin, die in diesem Fall mehrere Stunden unterblieben sei, was u. a. gegen Artikel 3 des Grundgesetzes verstieße ("Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden").
Der Assistenzarzt, der den Abbruch der Schwangerschaft vorgenommen hatte und das Kind nicht medizinisch versorgen ließ, sollte zunächst wegen Körperverletzung angezeigt werden, allerdings wurde nie Klage erhoben und die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wurden schließlich eingestellt. Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, jedoch nicht wegen des späten Schwangerschaftsabbruchs, sondern wegen der unterlassenen Hilfeleistung danach.
Die leibliche Mutter von Tim musste nach der gescheiterten Abtreibung in psychotherapeutische Behandlung und starb wenige Jahre nach der Geburt des Kindes.
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