Oder-Neisse line between Germany and Poland.jpg | 050816-Neisse-bei-Bahren.jpg | Goerlitz-altstadtbruecke pl1.jpg Die Oder-Neiße-Grenze, während der deutschen Teilung in der DDR-Sprachregelung auch Oder-Neiße-Friedensgrenze genannt, ist die entlang der Flüsse Oder und Neiße verlaufende östliche Grenze Deutschlands zu Polen.
Sie wurde zunächst im Rahmen des Potsdamer Abkommens am 2. August 1945 von den Alliierten bis zum Abschluss einer endgültigen Friedensregelung festgelegt.
Im Görlitzer Abkommen vom 6. Juli 1950 erkannte die 1949 gebildete DDR den neu entstandenen Grenzverlauf an, anders als die im selben Jahr gegründete Bundesrepublik Deutschland, die erst 1970 im Warschauer Vertrag die Oder-Neiße-Linie als faktische unverletzliche Westgrenze Polens anerkannte, mit dem Vorbehalt einer Änderung im Rahmen einer Friedensregelung.
Als nach der Wende insbesondere in Polen die Sorge wuchs, die Bundesrepublik Deutschland könne eine Revision der deutschen Ostgrenzen fordern, verlangten die vier Siegermächte die endgültige Anerkennung der polnischen Westgrenze als Voraussetzung für ihre Zustimmung zur Deutschen Einheit.
Diese Anerkennung wurde im Zwei-plus-vier-Vertrag verankert und im Deutsch-Polnischen Grenzvertrag vom 14. November 1990 in einem völkerrechtlichen Vertrag bekräftigt. Durch diesen, am 16. Januar 1992 in Kraft getretenen, Vertrag gab Deutschland alle Ansprüche auf die Ostgebiete des Deutschen Reiches auf, die östlich dieser Linie lagen.
Zur Zeit der Vertreibung waren die Provinzen Pommern, Schlesien, Ostpreußen, aber auch die seit dem Versailler Vertrag selbständige Freie Stadt Danzig mehrheitlich von Deutschen besiedelt, und in Volksabstimmungen in Masuren und Oberschlesien ergab sich eine mehrheitliche Orientierung zum Deutschen Reich.
Im ersten Jahrtausend wurden Pommern und Schlesien größtenteils von Stämmen besiedelt, die slawischen, germanischen und keltischen Ursprungs waren. Ab dem 10. Jahrhundert gehörten diese Gebiete größtenteils zum neu gegründeten polnischen Königreich. Im 12. Jahrhundert begannen vor allem schlesische Herrscher (schlesische Piasten), die zur Adelsfamile der polnischen Piasten gehörten, sich langsam von Polen zu verselbstständigen.
Anfang des 13. Jahrhunderts schlossen sie sich Böhmen an und somit zum alten Heiligen Römischen Reich (später: Deutscher Nation), waren aber überwiegend von Slawen bewohnt und dünn besiedelt. Auf Betreiben der Landesherren wurden ab dem 12. Jahrhundert deutsche Siedler ins Land gerufen. Diese als Deutsche Ostsiedlung bezeichnete Entwicklung dauerte bis Anfang 15. Jahrhundert und veränderte die Bevölkerungsstruktur und die Kultur. Aus der deutsch-slawisch-baltischen Mischung entstanden neue Volksstämme, die Pommern, die Schlesier, die Ostpreußen, mit besonderen Dialekten. Diese Mischung zeigt sich an den Orts- und Personennamen.
Die fürstliche Herrschaft über manche Gebiete wechselte, so gehörten Teile Pommerns nach dem 30jährigen Krieg zu Schweden. Später fiel Pommern durch Erbschaft an Kurbrandenburg, aus dem sich Preußen entwickeln sollte. Schlesien gehörte zur böhmischen Krone und wurde dann Teil der Habsburgermonarchie. Es wurde im 18. Jahrhundert nach den Schlesischen Kriegen preußisch.
Auch an der Reichsgrenze zu Polen änderte sich zwischen dem 13. und dem 19. Jahrhundert so gut wie nichts. Das galt sogar nach den Teilungen Polens, weil die von Preußen annektierten Gebiete außerhalb der Reichsgrenze lagen. Dass diese Tatsache nicht ohne Belang ist, erkennt man daran, dass sich Friedrich III. Kurfürst von Brandenburg 1657 in Königsberg als Friedrich I. zum König in Preußen krönen konnte, weil er in diesem Landesteil nicht der Oberhoheit des Kaisers unterstand, also völlig souverän war.
Schon zwischen 1918 und 1939 erhob Polen Anspruch auf Teile der Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie, begründet teils mit der slawischen Bevölkerung, teils mit früheren polnischen Herrschaften.
Zur Vorgeschichte der Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie gehören außerdem die wechselseitige Diskriminierung der jeweils nicht das Staatsvolk bildenden Bevölkerung. Hierzu gehören die Polen unter deutscher Herrschaft bis zum Ende des ersten Weltkriegs als auch die ab 1919 unter polnische Herrschaft geratenen Deutschen im neu gebildeten polnischen Staat, von denen eine große Anzahl ihre Heimat in Richtung des Deutschen Reiches verließen. Im zweiten Weltkrieg wurde mit dem Ziel der vollständigen Germanisierung die polnische Bevölkerung aus den für Deutsche beanspruchten Gebieten vertrieben, die polnische Elite wurde weitgehend ermordet, und weite Teile der polnischen Bevölkerungen wurden durch Zwangsarbeit für das Deutsche Reich versklavt.
Vor der Zeit des Nationalsozialismus gehörte das Land östlich dieser Flüsse zu Deutschland. Verhandlungen auf der Jalta-Konferenz kurz vor Ende des Krieges sprachen von einer Westverschiebung Polens. Genaue Angaben blieben offen, aber entsprachen dem Willen Stalins, die Teile östlich der Curzon-Linie (Westteil Weißrusslands und der Ukraine) für die Sowjetunion zurückzugewinnen, die nach dem ersten Weltkrieg durch Polen erobert wurden. US-Präsident Franklin Delano Roosevelt wollte die Sowjetunion zum Eintritt in den Krieg gegen Japan bewegen.
Schon Monate vor Ende des Zweiten Weltkriegs hatte die Sowjetunion die Kontrolle über den bisherigen östlichen Teil Deutschlands und setzte kommunistische polnische und sowjetische Verwalter ein, die – basierend auf der Erfahrung der Zwangsgermanisierung weiter Teile Polens während des zweiten Weltkrieges – die deutsche Bevölkerung unkontrolliert vertrieben und eigene Landsleute ansiedelten, die zum Teil aus den von der Sowjetunion annektierten Ostgebieten Polens stammten.
Konfrontiert mit vollendeten Tatsachen, akzeptierten auch die beiden westlichen alliierten Siegermächte auf der Potsdamer Konferenz die sowjetische und polnische Verwaltung dieser Gebiete für die Zeit bis zu einer Friedenskonferenz. In einer noch zu findenden Friedensregelung ("peace settlement") sollte dann der endgültige Verlauf der Grenze festgelegt werden. Für das Gebiet um Königsberg (nördliches Ostpreußen) sagten die Westalliierten in Potsdam der Sowjetunion bereits die Unterstützung ihres Annexionswunsches zu. Für Polen fehlt eine solche Zusage hinsichtlich der übrigen Oder-Neiße-Gebiete.
Strittig war zunächst auch noch, ob die Grenzziehung entlang der Lausitzer oder Glatzer Neiße erfolgen sollte. Es wird kolportiert, dass den amerikanischen und englischen Verhandlungsdelegationen die Existenz der Lausitzer Neiße anfangs nicht bewusst gewesen sei. Letztlich einigte man sich auf die Lausitzer Neiße.
Es wurde auch beschlossen, den "Transfer" der in der Tschechoslowakei und Polen lebenden Deutschen "in geordneter und humaner Weise" durchzuführen. Die Potsdamer Konferenz mahnte, die sog. „wilden“ Vertreibungen der Deutschen einzustellen. Dennoch erfolgten in den folgenden Jahren weitere Vertreibungsaktionen durch kommunistische und nationalistische Gruppen, Militär und Paramilitär aus allen ehemaligen Teilen des Deutschen Reiches östlich der Oder-Neiße-Linie und aus dem Sudetenland (Tschechoslowakei).
Die Verträge von 1970 und 1990/91 betreffen nur die Grenzziehung, äußern sich aber nicht zur Vertreibung und Enteignung der rund 14 Millionen Ost- und Sudetendeutschen, denen später weitere 4 Millionen deutsche Aussiedler folgten. Insbesondere die Vertriebenenverbände tun sich auch daher mit einer Akzeptanz des Verlusts ihrer Heimat ihrer Mitglieder oder deren Vorfahren schwer. Auch schürte die zögerliche und ambivalente Politik der meisten deutschen Parteien lange Zeit Hoffnungen des Revisionismus, eine Grenzänderung zu Gunsten Deutschlands sei möglich. An die Stelle einer völkerrechtlichen Anerkennung der polnischen Westgrenze sei mit dem deutsch-polnischen Grenzbestätigungsvertrag ein bloßer Gewaltverzichtsvertrag getreten, wie er mit dem Warschauer Vertrag vom 7. Dezember 1970 ohnehin schon existiert habe.
Die Frage, ob eine Korrektur der Grenzlinie, etwa durch Autonomieregelungen oder eine Europäisierung der Oder-Neiße-Gebiete, die Rechte und Interessen der alten und auch neuen Bewohner dieser Gebiete womöglich besser hätte wahren können, wurde von den verantwortlichen Politikern im Jahre 1990 nicht mehr geprüft, da jegliche Korrekturen neue Ungerechtigkeiten für die nach 1945 dort geborenen Menschen, die hinsichtlich dieser Grenzziehung selbst kein Unrecht begangen haben, mit sich gebracht hätten.
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