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Mit Obrigkeit (lat. superioritas) wurden im späten Mittelalter und der frühen Neuzeit Personen oder Institutionen bezeichnet, die rechtmäßig Gewalt über Untertanen hatten und Herrschaft ausübten. Die Untertanen schuldeten ihrer Obrigkeit Gehorsam.

Man unterscheidet geistliche und weltliche Obrigkeiten. Zu ersteren gehören: der Papst, die Bischöfe und Äbte, aber auch evangelische Superintendenten. Der Pfarrer ist für die Mitglieder seiner Gemeinde ebenfalls die vorgesetzte Obrigkeit gewesen. Weltliche Obrigkeiten waren zum Beispiel: Könige und Fürsten, die Inhaber von Grundherrschaften, aber auch die Räte in den Städten.

In den meisten Fällen wurde das Verhältnis zwischen Obrigkeit und Untertanen als persönliche Bindung aufgefasst, in die man hineingeboren wurde (vgl. dazu Erbuntertänigkeit) oder - was seltener vorkam - freiwillig eintrat. Das Vertrauen auf eine Obrigkeit bezeichnet man als Obrigkeitsglauben

Literatur


  • Martin Luther: Von weltlicher Obrigkeit. (Calwer Luther-Ausgabe; Bd. 4 / Siebenstern-Taschenbuch. 55) München & Hamburg 1965.
  • Jakob Kreutzer: Zwinglis Lehre von der Obrigkeit. (= Kirchenrechtliche Abhandlungen. Heft 57). Stuttgart 1909.

  • Gunther Wolf(Hrsg.): Luther und die Obrigkeit. Darmstadt 1972.

Siehe auch


Weblinks


Politischer Begriff

Overheid

 

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