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Obmann bzw. Obfrau (geschlechtsneutrale Formulierung: Obleute) ist sowohl eine andere Bezeichnung für Vorsitzender, Präsident oder Führer einer Fraktion, als auch die Bezeichnung für einen von zwei Parteien ernannten Schiedsrichter. In Betrieben ist der Betriebsobmann der Vertrauensmann der Belegschaft. In Schulen werden oft verschiedene Obmannfunktionen verteilt. So sind zum Beispiel der Verkehrsobmann oder der Büchereiobmann jeweils für ihre unterrichtlichen Bereiche verantwortlich und Ansprechpartner der Kollegen zu diesem Thema, aber auch diesbezügliche Vertreter nach außen. In Teilen Bayerns und in Österreich (auch Südtirol) wird die Bezeichnung äquivialent zu: Vorstand eines Vereines verwendet (z.B. Obmann einer Musikkapelle).

Obleute sind auch Abgeordnete, die in den Ausschüssen die Hauptansprechpartner jeder Fraktion im Parlament darstellen.

Der Begriff stammt von den frühneuzeitlichen "Obermännern", die mit zusätzlichen Aufsichts- und Leitungsfunktionen betraut waren. Mitunter kommen festgefahrene politische Prozesse dann wieder voran, wenn sich die Obleute der verschiedenen Fraktionen in einem Ausschuss zusammensetzen und gemeinsam nach Auswegen suchen.

Der Plural von Obmann ist Obleute oder Obmänner. Die weibliche Form ist Obfrau, die Bezeichnung Obmännin gilt als veraltet.

Siehe auch


Organisation

 

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