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Der Oberstudienrat (Dienstkürzel: OStR) ist eine Amtsbezeichnung im höheren Schuldienst der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland. Als Beamter gehört er dem höheren Dienst an und wird mit der Besoldungsgruppe A14 besoldet. Vergleichbare Amtsbezeichnungen des öffentlichen Dienstes sind in der Verwaltung Oberregierungsrat, bei der Polizei Polizeioberrat und im Auswärtigen Amt Legationsrat Erster Klasse.

Der Oberstudienrat stellt im höheren Schuldienst (Gymnasien, Gesamtschulen und berufliche Schulen) das erste Beförderungsamt nach der Ernennung zum Studienrat (StR) dar. Während früher diese Beförderung meist automatisch nach einer bestimmten Zeit stattfand, ist sie heute mit der Übernahme einer zusätzlichen "besonderen Aufgabe" verbunden. Beispiele für solche Aufgaben sind Sicherheitsbeauftragter, Verkehrsbeauftragter, Oberstufenberater, Personalratsvorsitzender oder Leiter einer bestimmten Fachkonferenz.

Etwa 30-40 % der Beamten auf Lebenszeit im höheren Schuldienst sind Oberstudienräte. Das nächste Beförderungsamt ist Studiendirektor (StD).

Siehe auch: Beamte

Pädagoge (Ausbildung und Beruf) | Beamter

 

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