Oberpostdirektion (OPD) war im deutschen Sprachraum die Bezeichnung für eine regionale Mittelbehörde bzw. Verwaltungseinheit der Postverwaltungen.
Zur Neuorganisation des Postwesens im Zuge der Reform der Staatsverwaltung in Preußen hatten bereits von Stein und Hardenberg zu Anfang des 19. Jahrhunderts Pläne vorgelegen, die jedoch nicht realisiert wurden. Der Anstieg des Postverkehrs, insbesondere gefördert durch das expandierende Eisenbahnwesen, ließ eine Neuordnung aber immer dringender werden.
Die Entwürfe des Generalpostdirektors Schmückert sahen eine Dezentralisierung durch eine Mittelbehörde vor. Durch eine Kabinettsorder vom 19. September 1849 wurde in jedem der 26 Regierungsbezirke Preußens eine Oberpostdirektion ins Leben gerufen. Sie nahmen am 1. Januar 1850 ihre Tätigkeit auf.
Die Anzahl der Oberpostdirektionen in Deutschland stieg von 33 im Jahr 1871 auf 41 im Jahr 1897. Nach dem Ersten Weltkrieg verringerte sich ihre Zahl durch die abgetretenen Gebiete auf 38, doch bereits 1920 erhöhte sich die Zahl durch die Fusion der Badischen und Bayerischen Posten mit der Reichspost auf 45. Im Zuge der Verwaltungsvereinfachung wurden 1934 fünf Oberpostdirektionen aufgelöst. Nach dem Votum der Saarländer für das Deutsche Reich 1935 kam eine weitere OPD hinzu, nach dem Anschluß Österreichs 1938 fünf weitere. Mit der Wiedereingliederung der nach dem Ersten Weltkrieg abgetretenen Ostgebiete nach dem Überfall auf Polen 1939 stieg die Zahl der Oberpostdirektionen auf 51. 1943 wurden 13 wieder aufgelöst. Bis 1945 wurden Oberpostdirektionen als Reichspostdirektionen bezeichnet.
Bei der Deutschen Bundespost bestanden vor Inkrafttreten der Postreform I im Jahre 1990 von den ehemals 44 nur noch 17. Den Oberpostdirektionen unterstanden die Postämter, Fernmeldeämter, Fernmeldezeugämter, Postscheckämter/ Postgiroämter und Postsparkassenämter. Weitere zentrale Mittelbehörden waren das Posttechnische Zentralamt (PTZ), das Fernmeldetechnische Zentralamt (FTZ), das Sozialamt der Deutschen Bundespost (SAP), die Zentralstelle für Entwicklungen (ZfE). das Zentralamt für Zulassungen im Fernmeldewesen (ZZF) und das Zentralamt für Mobilfunk.
Bei der Deutschen Post der DDR wurden die Oberpostdirektionen (OPD) am 1. Oktober 1945 auf SMAD-Befehl geschaffen. Es bestanden zunächst 6 OPD mit den örtlichen Zuständigkeiten für die Länder, Provinzen der SBZ sowie Berlin. Sie gaben eigenständig Postwertzeichen aus, deren Gültigkeit mit dem 31. Oktober 1945 endete. Auch den OPD der DP waren die Dienststellen Postamt, Fernsprechamt, Telegrafenamt, -bauamt, Telegrafenzeugamt, Kfz-Werkstatt, Bahnpostamt aber auch das Postscheckamt unterstellt. Die OPD wurden am 1. Januar 1953 durch 14 Bezirksdirektionen für Post- und Fernmeldewesen (BPF) abgelöst, am 18. Februar 1954 folgte als letzte OPD die von Berlin.
Für die Westsektoren wurde die Landespostdirektion Berlin (LPD) eingerichtet während dessen Oberpostdirektionen Teil der Bundesverwaltung waren.
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