Das Oberlandesgericht Stuttgart ist neben dem Oberlandesgericht Karlsruhe eines von zwei Oberlandesgerichten des Bundeslandes Baden-Württemberg.
Das Gericht wurde durch den Landesherrn ausgeübt; die Bezeichnung Hofgericht deutet darauf hin, dass das Gericht zunächst keinen festen Sitz hatte, sondern an dem Ort, an dem der Landesherr gerade Hof hielt, abgehalten wurde. Im Jahr 1514 verfügte Herzog Ulrich von Württemberg einen festen Gerrichtssitz in Tübingen.
Die eigentlich beschlossene Verlegung des Gerrichtssitzes von Tübingen nach Stuttgart unterblieb jedoch zunächst.
Zeitweise war das Obertribunal durch Staatsvertrag auch für die Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen zuständig. Dieser Zustand endete jedoch 1850 mit dem Anschluss dieser Staaten an Preußen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Gericht zunächst durch die Alliierten mit auswärtigen Senaten in Karlsruhe als gemeinsames Gericht für Württemberg und Nordbaden errichtet. Der Zusammenschluss der Südweststaaten führte dann auch zu einer Neuordnung der Justiz, die den württembergischen Landesteil dem Bezirk des Oberlandesgerichts Suttgart und den badischen Landesteil dem Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe zuwies.
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"Oberlandesgericht Stuttgart".
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