Das Oberkommando der Wehrmacht (kurz: OKW) war die höchste deutsche militärische Planungs- und Verwaltungsbehörde im Zweiten Weltkrieg mit (Haupt)Sitz in Wünsdorf bei Zossen und einer Feldstaffel am jeweiligen Standort des Führerhauptquartiers.
Gründung
Hervorgegangen ist das OKW im Zuge der
Fritsch-Blomberg-Affäre aus dem
Wehrmachtamt im
Reichskriegsministerium.
Die rechtliche Grundlage beruht auf einem Erlass Adolf Hitlers vom 4. Februar 1938. Darin heißt es:
- Erlaß über die Führung der Wehrmacht
- vom 4. Februar 1938.
- Die Befehlsgewalt über die gesamte Wehrmacht übe ich von jetzt an unmittelbar persönlich aus.
- Das bisherige Wehrmachtamt im Reichskriegsministerium tritt mit seinen Aufgaben als „Oberkommando der Wehrmacht” und als mein militärischer Stab unmittelbar unter meinen Befehl.
- An der Spitze des Stabes des Oberkommandos der Wehrmacht steht der bisherige Chef des Wehrmachtamts als „Chef des Oberkommandos der Wehrmacht”. Er ist im Range den Reichsministern gleichgestellt.
- Das Oberkommando der Wehrmacht nimmt zugleich die Geschäfte des Reichskriegsministeriums wahr, der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht übt in meinem Auftrage die bisher dem Reichskriegsminister zustehenden Befugnisse aus.
- Dem Oberkommando der Wehrmacht obliegt im Frieden nach meinen Weisungen die einheitliche Vorbereitung der Reichsverteidigung auf allen Gebieten.
- Berlin, den 4. Februar 1938
Chef der Behörde während fast der gesamten Dauer ihrer Existenz war der spätere Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel.
Das OKW hatte keine unmittelbare Befehls- oder Kommandogewalt über die Führungsstäbe der drei Wehrmachtteile (OKH, OKL, OKM).
Gliederung
Das OKW gliederte sich in 6 Ämter:
- Amtsgruppe Allgemeine Wehrmachtangelegenheiten (Chef: 1939-1945 General der Infanterie Hermann Reinecke)
- Abteilung Wehrmachtverlustwesen (WVW)
- Wehrmacht-Zentral-Abteilung
Außerdem waren das Reichskriegsgericht und das Reichsfürsorge- und Versorgungsgericht dem OKW organisatorisch zugeordnet. Ab 1942 kam ferner der Stab z.b.V. unter General der Infanterie Walter von Unruh hinzu.
Nach der Kapitulation
Der Generalstab und das Oberkommando der Wehrmacht wurden im Rahmen der
Nürnberger Prozesse nicht als verbrecherische Organisation verurteilt.
Dies erfolgte hauptsächlich aus formalen Gründen: Das Gericht stellte fest, daß Generalstab und OKW weder eine Organisation noch eine Gruppe im Sinne des Gerichtsstatus sind.
Literatur
- Andreas Hillgruber, Walther Hubatsch, Hans-Adolf Jacobsen, Percy Ernst Schramm (Hrsg. 1996): Das Kriegstagebuch des Oberkommandos der Wehrmacht - 1940 - 1945. 8 Bände - ca. 6.900 Seiten. ISBN 3763759336 (P E Schramm war im Oberkommando der Wehrmacht für die Führung des Kriegstagebuchs verantwortlich, eine Funktion, die er vom Kriegsausbruch 1939 bis zur Kapitulation 1945 inne hatte. Nach dem Krieg übernahm er die Herausgabe des Kriegstagebuchs.)
- Verl. für Wehrwissenschaft: Die Berichte des Oberkommandos der Wehrmacht 1939–1945. München, 2004. ISBN 3-893-40063-X . 2339 Seiten.
- Bd.1. - September 1939 bis 31. Dezember 1940
- Bd.2. - 1. Januar 1941 bis 31. Dezember 1942
- Bd.3. - 1. Januar 1942 bis 31. Dezember 1943
- Bd.4. - 1. Januar 1944 bis 31. Dezember 1944
- Bd.5. - 1. Januar 1944 bis 9. Mai 1945
- Geoffrey P. Megargee: Inside Hitler's High Command, Lawrence: Univ. Press of Kansas 2000, ISBN 0700610154
siehe auch
Weblinks
- http://www.dhm.de/lemo/html/wk2/kriegsverlauf/oberkommando/
- http://www.shoa.de/content/view/147/52/ - Artikel zum OKW bei Shoa.de
- http://www.lexikon-der-wehrmacht.de/Gliederungen/Oberkommando/OKW.htm
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