Oberfähnrich (OFähnr) bezeichnet in der Bundeswehr einen Offizieranwärterdienstgrad, der den Rang eines Hauptfeldwebels durchläuft. In der Teilstreitkraft Deutsche Marine heißt dieser Dienstgrad Oberfähnrich zur See. Die Beförderung zum Oberfähnrich erfolgt im Regelfall nach 30 Monaten Dienstzeit bei Einstellung mit dem niedrigsten Dienstgrad (Kanonier, Flieger, Matrose usw.). Offizieranwärter des militärischen Fachdienstes (Offz MilFD) werden in der Regel mit der Übernahme in die Laufbahn Offz MilFD zum Oberfähnrich ernannt, sofern sie zuvor den Dienstgrad Hauptfeldwebel oder mindestens ein Jahr den Dienstgrad Oberfeldwebel getragen haben. Angehörige der Reserve durchlaufen diesen Dienstgrad in der Regel nicht, sondern werden nach bestandener Offiziersausbildung sofort vom Fähnrich zum Leutnant befördert.
Soldaten in diesem Dienstgrad können innerhalb der durch die Vorgesetztenverordnung (VorgV) gesetzten Grenzen Mannschaften und Unteroffizieren ohne Portepee Befehle erteilen.
Sie werden mit der Besoldungsstufe A8 mA (mit Amtszulage) besoldet.
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"Oberfähnrich".
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