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Ein Oberbefehlshaber übt über die gesamten Streitkräfte eines Landes die höchste Kommandogewalt aus, egal ob zu Lande, zu Wasser oder in der Luft.

Oft hat das Staatsoberhaupt auch die Funktion des Oberbefehlshabers. In Deutschland hat in Friedenszeiten laut § 65a(1) GG der Verteidigungsminister die Befehls- und Kommandogewalt inne. Sobald nach § 115a GG der Verteidigungsfall festgestellt wird, geht laut § 115b GG die Kommandogewalt auf den Bundeskanzler als neuen Oberbefehlshaber über.

In Österreich ist laut Art. 80 B-VG der Bundespräsident Oberbefehlshaber des Bundesheeres. Er verfügt aber über keine unmittelbare Befehls- und Verfügungsgewalt.

In der militärischen Terminologie wird auch der einen militärischen Großverband (ab Armee), eine höhere Kommandobehörde oder eine Teilstreitkraft führende militärische Vorgesetzte als Befehlshaber bzw. abhängig von der Größe oder Bedeutung des Verbandes oder der Kommandobehörde auch als Oberbefehlshaber bezeichnet.

Dienststellung

Commander-in-Chief | Opperbevelhebber | Øverstkommanderende | Överbefälhavare | Tổng tư lệnh

 

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