In größeren Städten Deutschlands (in kreisfreien Städten, großen Kreisstädten sowie großen selbständigen Städten bzw. vielen großen kreisangehörigen Städten) gibt es nicht nur einen Bürgermeister, sondern einen Oberbürgermeister und einen oder mehrere andere, diesem untergeordnete, für spezielle Themen zuständige Bürgermeister oder Dezernenten. Einzelheiten - wie etwa die Frage, wer den Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin wählt - sind je nach Bundesland unterschiedlich und in der jeweiligen Gemeindeordnung geregelt.
In Dänemark heißt der entsprechende Amtstitel Overborgmester. In englischsprachigen Ländern wird der Begriff Lord Mayor verwendet:
Siehe auch: Liste der deutschen Oberbürgermeister
Bürgermeister (Deutschland) | Kommunalrecht
Overborgmester | Primátor | Lord Mayor | Főpolgármester | Обербургомистр
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"Oberbürgermeister".
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