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Oberamt war die althergebrachte Bezeichnung einer württembergischen Verwaltungseinheit, die bis 1934 Bestand hatte.

Ein Oberamt bestand aus der Oberamtsstadt und den umliegenden Dörfern, den sogenannten Amtsorten. Der oberste Beamte war der Oberamtmann, ein Titel, der dem eines Vogtes entsprach. Er wurde vom Herzog (später König) eingesetzt und war für die Durchführung der Maßnahmen der Regierung in seinem Amtsbezirk verantwortlich, etwa indem er neue Gesetze veröffentlichte, Beschwerden der Untertanen entgegennahm und an die entsprechenden Oberbehörden weiterleitete. Er verwarnte auch Personen, die nur geringfügig gegen Gesetze verstießen. In der Amtsversammlung berieten Vertreter der Amtsstadt und der Amtsorte über gemeinsame Belange. Zum Beispiel wurde hier entschieden, wie der Straßenbau im Oberamtsbezirk finanziert werden sollte. Die Amtsversammlung wählte auch die Abgeordneten für die Ständeversammlung.

Um die Mitte des 19. Jahrhunderts wurden alle Oberämter statistisch erfasst und ihre Geschichte und die Besonderheiten ihrer Bewohner beschrieben. Diese teilweise recht detaillierten Oberamtsbeschreibungen sind eine wichtige Quelle für die württembergische Geschichte.

1934 wurden die Oberämter mit der Württembergischen Kreisordnung in Kreise umbenannt. 1938 wurde deren Anzahl durch Zusammenschlüsse erheblich verringert. Amtsgerichte befinden sich im württembergischen Landesteil Baden-Württembergs oft in den ehemaligen Oberamtsstädten. Eine Liste der Oberämter findet sich in Verwaltungsgliederung Württembergs.

Auch die kirchlichen Verwaltungsstrukturen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg spiegeln zum Großteil die früheren Oberämter wieder. So befindet sich in den meisten ehemaligen Oberamtsstädten noch heute der Sitz eines Dekanats, dessen Zuständigkeitsgebiet noch mit den Bezirken der früheren Oberämtern identisch ist. Abweichungen hiervon gibt es nur in Gebieten, in denen durch Zuwachs neue Dekanate errichtet wurden (z.B. Ditzingen oder Bernhausen).

Politische Geographie

 

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