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Rembrandt Harmensz. van Rijn 007.jpg: Anatomie des Dr. Tulp, 1632]] Eine Obduktion (lateinisch) ist eine innere Leichenschau (Leichenöffnung) zur Feststellung der Todesursache und zur Rekonstruktion des Sterbevorgangs. Andere Worte für Obduktion sind Autopsie (griechisch), Sektion (lateinisch) oder (selten) Nekropsie (griechisch νεκροψία, von νεκρός, nekrós – tot und όψη, ópsi – der Blick, die Anschauung). Eine Sektion wird von Pathologen, Rechtsmedizinern (Forensik) oder auch Anatomen durchgeführt.

Allgemeine Informationen


Sektionen werden staatsanwaltschaftlich bzw. gerichtlich angeordnet, wenn ein Verbrechen oder eine andere unnatürliche Todesursache vermutet wird oder feststeht und weitere Klärung notwendig ist. Wenn auf einem Totenschein „Todesart ungeklärt“ angekreuzt wird, erfolgt ebenfalls in der Regel eine gerichtliche Sektion. Die rechtliche Grundlage ist der § 87 StPO. Diese Sektionen dürfen nur Rechtsmediziner durchführen.

Sonstige Sektionen werden angeregt von Versicherungsgesellschaften (meist ausgeführt durch Rechtsmediziner) oder von Ärzten und Krankenhäusern in Absprache mit (oder auch direkt von) den Angehörigen eines Toten, um bei einem unklaren Krankheitsbild die Todesursache zu klären (und eine letzte Evaluation der klinischen Therapie zur Qualitätssicherung vorzunehmen). Diese Sektionen werden sowohl von Rechtsmedizinern als auch von Pathologen durchgeführt. Schließlich gibt es auch anatomische Sektionen, die nur der Ausbildung dienen; diese werden von Anatomen und Studierenden gemeinsam durchgeführt. Die zu obduzierenden Verstorbenen haben sich zu Lebzeiten freiwillig für eine Sektion entschieden.

Verfahren


Äußere Besichtigung

Einer rechtsmedizinischen Obduktion geht zunächst eine genaue Inspektion der Kleidung, so genannter Effekte (z. B. Schmuck und andere Gegenstände) der Leiche und ihres Äußeren voraus. Die Untersuchung von Kleidung, Effekten, Körpergröße und Zahnstatus ist insbesondere für die Identifizierung von unbekannten Toten von Bedeutung. Zudem können durch die äußere Besichtigung Rückschlüsse auf äußere Einwirkungen etc. gezogen werden.

Innere Besichtigung

Bei der eigentlichen Sektion werden mit spezieller Schnitttechnik insbesondere alle drei Körperhöhlen (Schädel, Brustkorb und Bauchraum) eröffnet (§ 89 StPO) und die inneren Organe und das Gehirn präpariert (teilweise in Form von Organpaketen) und inspiziert. Es werden (je nach Fragestellung zum Teil verschiedene) Gewebsproben aus den Organen entnommen. Der Zustand aller Organe wird dokumentiert.

Nachsorge

Im Anschluss der inneren Besichtigung werden die Organe und Gewebe dem Toten wieder beigegeben, die Hautschnitte vernäht und der Leichnam gewaschen. Dadurch soll u. a. eine Abschiednahme am offenen Sarg ermöglicht werden.

Weiteres Vorgehen

Später werden die gewonnenen Proben mikroskopisch und mikrobiologisch untersucht. Bei einer gerichtlichen Sektion werden Drogen und eventuell Giftstoffe und Medikamentenspiegel toxikologisch bestimmt. Vereinzelt kommen auch Spezialuntersuchungen wie zum Beispiel DNA-Analysen, entomologische (insektenkundliche) und radiologische Verfahren zum Einsatz. Die verschiedenen Berichte gehen nur dem Auftraggeber der Sektion zu.

In jüngster Zeit finden zunehmend neue Messverfahren Anwendung bei der Leichenschau (Streifenlichttopometrie, CT).

Bei pathologischen Sektionen sind die Verfahren ähnlich, die toxikologischen Untersuchungen sind allerdings im Allgemeinen schon vor dem Tode gemacht worden. Auch die Identität des Verstorbenen, der Todeszeitpunkt und eine natürliche Todesursache sind sicher geklärt, da ansonsten rechtsmedizinisch seziert werden muss.

Eine Anatomische Sektion (auch Präparation genannt) ist sehr viel feiner. Die Sektion beschränkt sich nicht nur auf die drei Körperhöhlen, auch kleinere Details gelangen zur Darstellung, da im Rahmen des Präparierkurses alle anatomischen Strukturen des Körpers erlernt werden sollen. Deshalb erstreckt sich eine anatomische Präparation auf ein ganzes Semester, während pathologische und rechtsmedizinische Sektionen i.d.R. nach längstens 4h abgeschlossen sind. Daraus wiederum ergibt sich die Notwendigkeit einer Einbalsamierung des Leichnams. Eine Wiederherstellung des Leichnams ist anschliessend nicht mehr möglich. Die Leiche wird am Ende einzeln und vollständig bestattet. Dies erfolgt je nach letztem Willen anonym oder namentlich, durch Verbrennung oder Erdbestattung.

Gesellschaftliche und rechtliche Aspekte


Die Zahl der Sektionen in Deutschland ist rückläufig, da der Kostendruck in Justiz- und Gesundheitswesen größer wird und Kostenträger (ganz im Gegensatz zu Rechtsmedizinern) meinen, in der Mehrzahl der ungeklärten, unerwarteten Todesfälle sei die Todesursache auch ohne Sektion ganz gut abschätzbar. Es liegen jedoch Studien vor, die nahelegen, dass bis zu 50 Prozent aller klinisch vermuteten (und als Tatsache in den Totenschein eingetragenen) Todesursachen falsch sind (durch Obduktion falsifiziert).

Somit auch gesellschaftlich wichtig sind hohe Obduktionszahlen im Rahmen der Todesursachenstatistik, um für die Gesundheitspolitik überhaupt verlässliche Basisdaten liefern zu können.

Es gibt Länder und Orte, in denen alle Verstorbenen seziert werden (zum Beispiel alle in Kliniken Verschiedenen in Österreich).

Rechtlich gesehen ist eine Sektion in Deutschland weder Körperverletzung noch Sachbeschädigung (Tote sind juristisch keine „Sachen“), sondern wird als Störung der Totenruhe geahndet, wenn sie –- unautorisiert von Staatsanwaltschaft, Gericht oder Polizei –- zum Beispiel gegen den Willen der Angehörigen durchgeführt wird. Die Sektion ist in Deutschland bisher nur in den Bundesländern Berlin und Hamburg in eigenen Sektionsgesetzen geregelt. Die Bestattungsgesetze einiger weiterer Bundesländer enthalten auch Regelungen zur Sektion.

Die Kosten einer Sektion belaufen sich auf ca. 500 bis 2.000 Euro (Stand: 2003), aber für Sektionen im Auftrag von Angehörigen (sogenannte Verwaltungssektionen) wird oft keine Gebühr berechnet (so zum Beispiel in Hamburg).

Siehe auch


Weblinks


Pathologie | Rechtsmedizin | Tod | Autopsy | Autopsie | Otopsi | Autopsie | Autópsia

 

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