Rembrandt Harmensz. van Rijn 007.jpg: Anatomie des Dr. Tulp, 1632]] Eine Obduktion (lateinisch) ist eine innere Leichenschau (Leichenöffnung) zur Feststellung der Todesursache und zur Rekonstruktion des Sterbevorgangs. Andere Worte für Obduktion sind Autopsie (griechisch), Sektion (lateinisch) oder (selten) Nekropsie (griechisch νεκροψία, von νεκρός, nekrós – tot und όψη, ópsi – der Blick, die Anschauung). Eine Sektion wird von Pathologen, Rechtsmedizinern (Forensik) oder auch Anatomen durchgeführt.
Sonstige Sektionen werden angeregt von Versicherungsgesellschaften (meist ausgeführt durch Rechtsmediziner) oder von Ärzten und Krankenhäusern in Absprache mit (oder auch direkt von) den Angehörigen eines Toten, um bei einem unklaren Krankheitsbild die Todesursache zu klären (und eine letzte Evaluation der klinischen Therapie zur Qualitätssicherung vorzunehmen). Diese Sektionen werden sowohl von Rechtsmedizinern als auch von Pathologen durchgeführt. Schließlich gibt es auch anatomische Sektionen, die nur der Ausbildung dienen; diese werden von Anatomen und Studierenden gemeinsam durchgeführt. Die zu obduzierenden Verstorbenen haben sich zu Lebzeiten freiwillig für eine Sektion entschieden.
In jüngster Zeit finden zunehmend neue Messverfahren Anwendung bei der Leichenschau (Streifenlichttopometrie, CT).
Bei pathologischen Sektionen sind die Verfahren ähnlich, die toxikologischen Untersuchungen sind allerdings im Allgemeinen schon vor dem Tode gemacht worden. Auch die Identität des Verstorbenen, der Todeszeitpunkt und eine natürliche Todesursache sind sicher geklärt, da ansonsten rechtsmedizinisch seziert werden muss.
Eine Anatomische Sektion (auch Präparation genannt) ist sehr viel feiner. Die Sektion beschränkt sich nicht nur auf die drei Körperhöhlen, auch kleinere Details gelangen zur Darstellung, da im Rahmen des Präparierkurses alle anatomischen Strukturen des Körpers erlernt werden sollen. Deshalb erstreckt sich eine anatomische Präparation auf ein ganzes Semester, während pathologische und rechtsmedizinische Sektionen i.d.R. nach längstens 4h abgeschlossen sind. Daraus wiederum ergibt sich die Notwendigkeit einer Einbalsamierung des Leichnams. Eine Wiederherstellung des Leichnams ist anschliessend nicht mehr möglich. Die Leiche wird am Ende einzeln und vollständig bestattet. Dies erfolgt je nach letztem Willen anonym oder namentlich, durch Verbrennung oder Erdbestattung.
Somit auch gesellschaftlich wichtig sind hohe Obduktionszahlen im Rahmen der Todesursachenstatistik, um für die Gesundheitspolitik überhaupt verlässliche Basisdaten liefern zu können.
Es gibt Länder und Orte, in denen alle Verstorbenen seziert werden (zum Beispiel alle in Kliniken Verschiedenen in Österreich).
Rechtlich gesehen ist eine Sektion in Deutschland weder Körperverletzung noch Sachbeschädigung (Tote sind juristisch keine „Sachen“), sondern wird als Störung der Totenruhe geahndet, wenn sie –- unautorisiert von Staatsanwaltschaft, Gericht oder Polizei –- zum Beispiel gegen den Willen der Angehörigen durchgeführt wird. Die Sektion ist in Deutschland bisher nur in den Bundesländern Berlin und Hamburg in eigenen Sektionsgesetzen geregelt. Die Bestattungsgesetze einiger weiterer Bundesländer enthalten auch Regelungen zur Sektion.
Die Kosten einer Sektion belaufen sich auf ca. 500 bis 2.000 Euro (Stand: 2003), aber für Sektionen im Auftrag von Angehörigen (sogenannte Verwaltungssektionen) wird oft keine Gebühr berechnet (so zum Beispiel in Hamburg).
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