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Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ist das Oberverwaltungsgericht des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und bildet die Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit dieses Bundeslandes.

Gerichtssitz und -bezirk


Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat seinen Sitz in Münster. Der Gerichtsbezirk umfasst das gesamte Gebiet des Bundeslandes.

Instanzenzug


Das Oberverwaltungsgericht ist dem Bundesverwaltungsgericht untergeordnet.

Nachgeordnete Verwaltungsgerichte sind das Verwaltungsgericht Aachen, das Verwaltungsgericht Arnsberg, das Verwaltungsgericht Düsseldorf, das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, das Verwaltungsgericht Köln, das Verwaltungsgericht Minden und das Verwaltungsgericht Münster.

Trivia


Bekannt ist das OVG Münster unter anderem für seine von der Meinung der 1. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts abweichende Haltung zum Verbot von Versammlungen und Aufmärschen: Während der 5. Senat des OVG ein Verbot von Aufmärschen allein aufgrund der Gefährdung der öffentlichen Ordnung für verhältnismäßig hält, ist ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass die alleinige Gefährdung der öffentlichen Ordnung zwar Auflagen, nicht jedoch ein Verbot rechtfertigen können. Zahlreich sind inzwischen die einstweiligen Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts, in denen es durch das OVG Münster bestätigte Verbote rechtsextremer Demonstrationen aufhob (siehe unten Weblinks).

Siehe auch


Weblinks


Entscheidungen des OVG Münster aufhebende Beschlüsse des BVerfG (Auszug)

Oberes Landesgericht | Behörde in Münster (Westfalen)

 

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