Unter Nutzfläche (kurz NF) versteht man den Anteil der Netto-Grundfläche, der der Nutzung entsprechend der Zweckbestimmung dient. Nicht zur Nutzfläche gehören Verkehrsflächen (zum Beispiel Eingänge, Treppenhäuser, Aufzüge, Flure) und Funktionsflächen (Heizungsraum, Maschinenräume, technische Betriebsräume).
Die Nutzfläche wird nach der DIN 277 in sechs Hauptnutzflächen (kurz HNF) und Nebennutzflächen (kurz NNF) unterteilt.
Die Hauptnutzflächen sind nach ihren Funktionen in folgende Bereiche gegliedert:
Die Nebennutzflächen beinhalten Nutzungen wie Sanitärräume, Fahrzeugabstellflächen oder Schutzräume.
Anm.: Die DIN 277 (2005) hat einige Neuerungen im Vergleich zu den Vorgängerversionen eingeführt, die auch die o.a. Definitionen betreffen, so u.a.:
Im Landwirtschaftlichen Bereich wird auch von Landwirtschaftlicher Nutzfläche (LNF) gesprochen.
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"Nutzfläche".
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