Eine Nullkuponanleihe (in Verkürzung der englischen Bezeichnung "Zero Coupon Bond" im deutschen Sprachgebrauch auch Zero-Bond genannt) ist eine Sonderform des verzinslichen Wertpapiers. Dabei gibt es keinen Kupon (d.h. keine laufende Zinszahlung) und nur eine Auszahlung am Ende der Laufzeit der Anleihe. Der Gewinn für den Anleger besteht damit nur in der Differenz zwischen dem Erwerbskurs und dem Rückzahlungspreis bzw. Verkaufskurs.
Die Nullkuponanleihe hat gegenüber klassischen, kupontragenden Anleihen eine wesentlich geringere Bedeutung. Sie wird jedoch oft dazu verwendet, den Garantieteil bei Garantiefonds oder Kapitalschutz-Zertifikate) darzustellen.
Die Bewertung der Nullkuponanleihe erfolgt nach folgender Formel:
wobei
Bei im Privatvermögen befindlichen Anlagen ist (nach dem Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland) darüber hinaus eine Versteuerung der Erträge erst bei Fälligkeit oder vorherigem Verkauf der Wertpapiere vorzunehmen, so dass die implizite Wiederanlage der rechnerischen Bruttozinserträge erfolgt. Der Zeitpunkt der Versteuerung der Erträge kann bewusst in Phasen einer niedrigen Progression (z. B. Ruhestandsphase) verschoben werden.
Nullkuponanleihen werden gemäß HGB zu fortgeführten Anschaffungskosten behandelt.
Zero coupon bond | Obligation zéro-coupon | Obbligazione zero-coupon | Nul-coupon obligatie
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