Mit Novelle wird in der Gesetzgebungslehre ein Änderungsgesetz bezeichnet, das ein anderes, bereits bestehendes Gesetz in einzelnen Teilen abändert. Der Vorgang bzw. die Schritte zu seiner Vorbereitung werden Novellierung genannt.
Technisch geschieht dies so, dass nur einzelne Textteile ausgetauscht, neu eingefügt oder aufgehoben werden. Der Inhalt einer Novelle könnte vereinfacht etwa so lauten:
Umfangreichere Novellen, die gleichzeitig mehrere Gesetze ändern, werden oft in mehrere Artikel gegliedert, von denen jeder die Änderungen eines einzelnen Gesetzes zusammenfasst. Daher spricht man in diesem Zusammenhang auch von einem „Artikelgesetz“.
Im historischen Kontext meint man mit den „Novellen“ oftmals die Gesetze, die der oströmische Kaiser Justinian I. nach 534 erließ.
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"Novelle (Recht)".
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